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Uzwil
06.01.2022

Was bringt das 2022 den Uzwilerinnen und Uzwilern?

Gemeindehaus Uzwil. Bild: uzwil24.ch
Im aktuellen Uzwiler Blatt gibt die Gemeindeverwaltung einen Überblick über die Änderungen, welche das Jahr 2022 bringen wird. Neben der Steuersenkung sind dies insbesondere die Abfallfinanzierung, die Publikation der wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Geoportal, die Termine der Bürgerversammlungen und der Wechsel beim zuständigen Bestattungsunternehmen.

Gemeinde Uzwil:

Die Steuern sinken in Uzwil um sechs Prozentpunkte. Frau und Herr Uzwiler werden das bei ihrer Steuerrechnung spüren. Ein Teil davon – etwa zwei Prozentpunkte – zieht die Gemeinde auf der anderen Seite wieder ein. Warum? Der Kanton verpflichtet die Gemeinde, den Bereich Abfall neu zu finanzieren. Ohne Steuermittel. Sie muss dazu eine Grundgebühr und eine Gebühr für die Grünabfuhr einführen. Alternativen gibt es nicht.

Abfallfinanzierung

Und so ist Uzwil daran, die Grundlagen für die neue Abfallfinanzierung zu schaffen. Was ist zu erwarten? Uzwil führt eine Grundgebühr in der Abfallentsorgung ein. Damit werden Grundkosten von etwa 115‘000 Franken wie der Betrieb der Sammelstellen und Separatsammlungen oder die Kosten des Litterings gedeckt. Die Grundgebühr wird sich voraussichtlich nach dem Schätzwert der Grundstücke bemessen. Sie dürfte für ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von einer Million Franken jährlich etwa 40 Franken kosten. Dazu kommt die Finanzierung der Grünabfuhr. Der Rat will am heutigen Leistungsangebot festhalten und das Grüngut aus dem Garten von Frühjahr bis Herbst einsammeln. Die Grünabfuhr-Gebühr muss entsprechend rund 400‘000 Franken pro Jahr in die Gemeindekasse bringen. Der Rat möchte für sie ein Gebührenmodell, welches die Sammelmengen möglichst nicht reduziert. Einerseits liegt ihm eine durchgrünte Siedlung am Herzen. Das heisst auch: Wer es ums Haus grün hat, leistet einen Beitrag an die Gesellschaft und soll das Grüngut möglichst einfach und unkompliziert entsorgen können. Und: Wer viele Bäume und Sträucher ums Haus hat, soll dafür nicht finanziell bestraft werden. Gleichzeitig will der Rat ein möglichst einfaches Finanzierungsmodell. Der Weg soll über eine Grüngutgebühr führen, welche abhängig ist von der gewichteten Zonenfläche der Grundstücke. Das ist laut den Fachleuten und Juristen ein gangbarer und rechtlich möglicher Weg. Und er dürfte für die meisten Hausbesitzer deutlich günstiger sein als der Weg über eine alternative Finanzierung mittels Gebührenmarken für das bereitgestellte Grüngut. Die Details dazu sind noch in Arbeit. Trotzdem kann man zur Höhe schon etwas sagen. Für ein Grundstück mit 600 Quadratmetern in einer Einfamilienhaus-Zone dürfte sich die Grünabfuhr-Gebühr bei etwa 100 Franken im Jahr bewegen.

Kehrichtabfuhr

Zunehmend entstehen in der Region Unterflurbehälter. Das hat Auswirkungen auf die Abfalltouren. Statt am Donnerstag wir ab 2022 in Uzwil und im Stolzenberg der Kehricht am Mittwoch eingesammelt. In den anderen Dörfern bleiben die Abfuhrtage unverändert.

Eigentumsbeschränkungen

Der Kanton hat das Register der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Geoportal aufgeschaltet. Unter https://oereb.geo.sg.ch finden sich die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in den ÖREB-Themen Raumplanung, Strassen, Eisenbahn, Flughafen, Kataster der belasteten Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Nebst der planerischen Darstellung der Eigentumsbeschränkungen finden sich auch die dazugehörigen Rechtsvorschriften im Kataster. Das neue Angebot kann Grundeigentümern und Planern helfen, einen ersten Überblick zu gewinnen. Nur: Selbsterklärend ist es nicht. Und wie beschrieben: Der Kataster enthält die wichtigsten, nicht alle öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.

Bürgerversammlungen

Die St. Galler Regierung ermöglicht den Gemeinden im kommenden ersten Halbjahr, wegen Corona die Geschäfte der Bürgerversammlung an die Urne zu verlegen. Uzwil plant seine Bürgerversammlungen am 30. Mai und am 28. November 2022. Die Verwaltung will die Versammlungen durchführen, wenn das aufgrund der Pandemie möglich ist. Warum? Der direkte Austausch mit der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung ist für die Gemeinde elementar. Eine Urnenabstimmung kann diesen Dialog nicht ersetzen und ist nur die zweitbeste Lösung, wenn keine anderen Optionen möglich sind. Eine Urnenabstimmung hingegen dürfte im 2022 den Weg weisen, ob eine regionale Kläranlage weiterverfolgt werden soll.

Wechsel Bestatter

Der Bestattungsdienst für die Gemeinde Uzwil wurde in den letzten fast 35 Jahren durch Edgar und Markus Wirth durchgeführt. Per Ende 2021 wurde dieser Vertrag gekündigt. Für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit wird Edgar und Markus Wirth der beste Dank ausgesprochen.

Die Gemeinde musste folglich per 1. Januar 2022 den Bestattungsdienst neu regeln. Dieser Auftrag umfasst insbesondere das Einsargen und den Transport der Verstorbenen sowie die Lieferung von Särgen. In einem formellen Vergabeverfahren wurden mehrere Bestattungsunternehmen zur Offertstellung eingeladen, die Offerten bewertet und durch den Gemeinderat den Zuschlag erteilt. Ab 1. Januar 2022 werden die Bestattungsdienstleistungen durch den Bestattungsdienst Schreinerei Egli AG, Salenstrasse 7, 9249 Niederstetten, erbracht. Dieser ist erreichbar unter bestattung@schreinerei-egli.ch oder Telefon 071 950 05 78.

Gemeinde Uzwil / UB