Sämtliche Steuerarten übertreffen die budgetierten Erträge und weisen einen überraschenden Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag aus. Die Steuererträge 2021 fallen insgesamt zwar tiefer aus als im Vorjahr 2020, der Rückgang traf aber nicht in befürchtetem Umfang ein, so dass die Gemeinde einmal mehr über eine erfreuliche Steuerabrechnung berichten kann.
Überdurchschnittlich hohe Nachzahlungen
Vor allem die Nachzahlungen aus Vorjahren übertrafen im vergangenen Jahr erneut die Erwartungen. Die Erträge für die Steuerjahre 2020 und älter überstiegen die budgetierten Einnahmen um rund 900‘000 Franken. Dieser Mehrertrag basiert hauptsächlich auf diversen Nachsteuerverfahren für die letzten zehn Jahre und auf höheren Schlussrechnungen für die Veranlagungsperiode 2019 und 2020. Wie stark die Nachzahlungen vom Durchschnitt aller St. Galler Gemeinden abweichen, verdeutlichen die folgenden Grössen. Im Jahr 2020 betraf die Zunahme der Nachzahlungen in der Gemeinde Oberuzwil gegenüber dem Vorjahr 2019 rekordhohe 119%. Im gleichen Jahr lag die durchschnittliche Zunahme aller St. Galler Gemeinden bei 28%. Für das abgelaufene Jahr 2021 beträgt die Abnahme der Nachzahlungen (einfache Steuer) in Oberuzwil gegenüber dem Vorjahr 2020 9%. Die durchschnittliche Abnahme aller St. Galler Gemeinden lag bei den Nachsteuern 2020 bei 26%.
Rege Handänderungen
Ein Rekordergebnis konnte bei den Erträgen der Handänderungssteuern im Jahr 2021 verbucht werden. Der bisherige Höchstwert aus dem Jahre 2012 (Fr. 745‘000) konnte um rund Fr. 200‘000 übertroffen werden. Die durchschnittlichen Erträge der Handänderungssteuern der letzten 10 Jahren lagen bei rund 570‘000 Franken. Dies verdeutlicht, wie ausserordentlich positiv das Ergebnis 2021 mit 944‘000 Franken ausfiel. Im Zusammenhang mit den Handänderungen stehen auch die Erträge der Grundstückgewinnsteuern. Im Gegensatz zu den Handänderungssteuern fiel der Ertrag der Grundstückgewinnsteuern im Jahr 2021 um rund 30% tiefer aus als im Vorjahr. Trotzdem konnten die Budgeterwartungen um gut 166‘000 Franken übertroffen werden.
Erfreuliche Entwicklung
Die einfache Steuer des laufenden Jahres 2021 und somit die Steuererträge der laufenden Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen übertreffen erfreulicher Weise ebenso die Budgeterwartungen wie auch die Erträge der Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen. Damit hat sich gezeigt, dass die befürchteten Einbussen der Einkommenssteuern - auch im Zusammenhang mit Covid-19 - nicht eingetroffen sind.