Bürgerversammlungen waren im November 2021 ohne Zertifikats-Zugangsbeschränkungen und ohne Beschränkung der Personenzahl zulässig. Deshalb fand am 30. November 2021 die Flawiler Bürgerversammlung statt. Der bestmögliche Schutz der Teilnehmenden stand dabei stets im Vordergrund. Das Schutzkonzept sah eine generelle Maskenpflicht vor.
Kritik an Durchführung
Unmittelbar vor der Bürgerversammlung forderten einige Flawilerinnen und Flawiler deren Absage mit der Begründung, ältere Stimmberechtigte seien aufgrund der coronabedingten Risiken von der Teilnahme ausgeschlossen. Zudem wurde beim Departement des Innern eine Beschwerde eingereicht. Begründet wurde die Beschwerde damit, dass die Bürgerversammlung jene Stimmberechtigten von der politischen Einflussnahme ausschliesst, die sich vor den coronabedingten Risiken von Publikumsveranstaltungen fürchten. Sprich: Menschen der Altersgruppe 65 bis 75 Jahre. Der Gemeinderat hielt an der Durchführung der Bürgerversammlung fest, zumal es keine Rechtsgrundlage für deren Absage gab. Die Beschwerde wurde nach der Bürgerversammlung schliesslich zurückgezogen.
Ältere Stimmberechtigte in der Mehrheit
Die Kritik hat die Gemeinde veranlasst, die Stimmausweise nach der Bürgerversammlung auszuwerten. An der Bürgerversammlung nahmen 400 Personen teil, was einer Stimmbeteiligung von 6,7 Prozent entspricht. 280 der teilnehmenden Stimmberechtigten waren zwischen 51 und 80 Jahren alt, was 70 Prozent der anwesenden Bürgerversammlungsteilnehmenden ausmacht. Die scheinbar ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe zwischen 65 und 75 Jahren, welche 16 Prozent aller Stimmberechtigten bildet, war mit 110 Personen oder fast 28 Prozent der Teilnehmenden an der Bürgerversammlung sogar überdurchschnittlich vertreten.