In den Energie-Fördermassnahmen und den dazu gehörenden Wegleitungen ist beschrieben, welche Massnahmen die Gemeinde Flawil finanziell unterstützt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. In den vergangenen Jahren wurden die Fördermassnahmen qualitativ und quantitativ Zug um Zug ausgebaut. Weil es dem Gemeinderat wichtig ist, dass weiterhin verschiedene Bereiche finanzielle Unterstützung erhalten, werden die Fördermassnahmen in diesem Jahr deutlich verstärkt. Weiterhin werden Beiträge ausgerichtet für Sonnenkollektoren, Wärmepumpenboiler, für die Wärmedämmung von Einzelbauteilen sowie für Wärmepumpen und Biogasheizungen.
Starke Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Im vergangenen Jahr beteiligte sich Flawil erfolgreich an der Photovoltaik-Aktion der Energieagentur St.Gallen für das Fürstenland und leistete namhafte Beiträge an die Investitionskosten der neuen Anlagen. Die Förderung der Photovoltaik soll im laufenden Jahr nicht nur weitergeführt, sondern stark ausgebaut werden. Neu wird für Photovoltaik-Anlagen eine Einmalvergütung von 400 Franken pro Kilowatt-Peak (maximal 6000 Franken) ausgerichtet. In Abhängigkeit der hohen Preise im Strommarkt wird auch die finanzielle Entschädigung für die Abtretung des Herkunftsnachweises (HKN). In diesem Jahr werden die Herkunftsnachweise mit 5,6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) vergütet (bisher 5,5 Rappen pro kWh). Dazu kommt die Entschädigung der Technischen Betriebe Flawil für die ins Netz eingespiesene Energie von 6,8 Rappen pro Kilowattstunde. 1,2 Rappen mehr als noch im Vorjahr.
Fortführung bewährter Fördermassnahmen
Die finanzielle Unterstützung von Wärmepumpen wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Gefördert wird weiterhin auch der Boilerersatz – in Ergänzung zur Förderung von Wärmepumpenboilern. Mit der gezielten finanziellen Unterstützung der Wärmedämmung für Gebäudeteile wird der Heizwärmebedarf reduziert. Damit schafft der Gemeinderat einen Anreiz, die vielen Altbauten in Flawil zu sanieren. Denn rund 80 Prozent der Wohnbauten in Flawil wurden vor dem Jahr 1980 erbaut.
Der Gemeinderat erachtet es zudem als sinnvoll, weiterhin Öl- und Elektroheizungen zu ersetzen. Aus diesem Grund werden Gasheizungen pauschal mit 1500 Franken gefördert, sofern freiwillig Biogas gemäss dem St.Galler Energiegesetz bezogen wird. Durch den steigenden Biogasanteil im Flawiler Netz (derzeit 20 Prozent) reduziert sich der CO2-Ausstoss laufend.
Kommunaler und kantonaler Förderbeitrag
Ergänzend zu den kommunalen Förderbeiträgen richtet der Kanton St.Gallen in einigen Energiebereichen ebenfalls Fördergelder aus. Kommunale und kantonale Förderbeiträge sind kumulierbar. Fördergesuche sind jeweils vor Beginn der Sanierungsmassnahmen einzureichen. Weitere Informationen und die lokalen Gesuchsformulare sind auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Engagement → Energiestadt» zu finden. Kantonale Beiträge erfordern ein separates Gesuch. Die Formulare und zusätzliche Informationen dazu sind auf www.energieagentur-sg.ch unter der Rubrik «Förderprogramm» aufgeschaltet. Das Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur der Gemeinde Flawil ist gerne bereit, die Gesuchstellerin und den Gesuchsteller beim Einreichen von Fördergesuchen oder beim Baubewilligungsverfahren zu unterstützen.
Energieberatung
Die Energieagentur St.Gallen ist auch für die Energieberatung in der Gemeinde Flawil zuständig. Energieberater Matthias Schelling steht der Bevölkerung jeden Freitagvormittag im Flawiler Gemeindehaus zur Verfügung für Beratungen bei Energiefragen sowie für Energiechecks. Sein Arbeitsplatz befindet sich im dritten Stock im Büro 33. Matthias Schelling ist telefonisch unter der Nummer 071 394 17 75 oder via E-Mail energieberatung@flawil.ch erreichbar.