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Absage Bürgerversammlung vom 23. März 2022

Bild: Ernst Inauen
Ursprünglich hat der Gemeinderat Niederhelfenschwil die nächste Bürgerversammlung auf Mittwoch, 23. März 2022 angesetzt. Aufgrund der aktuell immer noch angespannten Lage rund um das Coronavirus hat die Kantonsregierung am 14. Dezember 2021 die Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid19-Pandemie im 1. Halbjahr 2022 erlassen.

Auch in diesem Jahr ist davon auszugehen, dass aufgrund der sehr hohen Fallzahlen sowie der ansteckenden Omikron-Variante einige Bürgerinnen und Bürger von der Teilnahme an der Bürgerversammlung absehen würden. Dies ist aus demokratiepolitischer Sicht nicht gewünscht.

Die Bürgerversammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben ist aufgrund der wechselhaften Lage und der nötigen Vorbereitungszeit kaum umsetzbar. Ausserdem lassen verschiedene Kreditpositionen des Budgets 2022 eine solche Verschiebung nicht zu. Deshalb schliesst sich Niederhelfenschwil der Mehrheit der Gemeinden in der Region an und verzichtet auf die Durchführung der Bürgerversammlung. Alternativ wird am Sonntag, 10. April 2022, eine Urnenabstimmung durchgeführt. Folgende Körperschaften haben sich dem Entscheid angeschlossen und werden ihre Geschäfte ebenfalls an der Urne zur Abstimmung bringen:

— Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg
— Kath. Kirchgemeinde Niederhelfenschwil
— Kath. Kapellgenossenschaft Zuckenriet
— Kath. Kirchgemeinde Lenggenwil
— Wasserkorporation Niederhelfenschwil
— Dorf- und Wasserkorporation Zuckenriet
— Wasserkorporation Lenggenwil

Als Grundlage zur Meinungsbildung über die am 10. April 2022 abzustimmenden Nr.6 vom 10. Februar 2022 Geschäfte der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil dient der Geschäftsbericht 2021, der Mitte März 2022 automatisch sämtlichen Stimmberechtigten zugestellt wird.

Gemeinde Niederhelfenschwil