Nach mehreren Informationsveranstaltungen und vereinzelten Gesprächen mit Grundeigentümern wurde das Mitwirkungsverfahren zum Strassensanierungsprojekt im letzten November und Dezember durchgeführt. Aufgrund verschiedener Eingaben und Voten aus dem öffentlichen Infoanlass wurde das Projekt mit dem Projektverfasser analysiert. Es erfolgten aufgrund dessen Projektanpassungen. Sämtliche Eingaben aus
der Mitwirkung sind in einem Bericht, der auf der Website eingesehen werden kann, zusammengefasst.
Handlungsbedarf
Der kritische Zustand der Strasse ist ersichtlich und eine Sanierung unumgänglich. Bei der Vorstellung zur Umsetzung der Sanierung scheiden sich jedoch die Meinungen und Ansichten. Auf der einen Seite wird ein «Status quo» gewünscht, also lediglich eine Belagssanierung ohne Aufwertungsmassnahmen. Andere Betroffene wiederum begrüssen die Möglichkeit, optimale und nachhaltige Strassenbedingungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu schaffen. Der Gemeinderat erachtet eine Beibehaltung des bisherigen Zustands als nicht zielführend und nachhaltig. Wenn eine Sanierung in Angriff genommen wird, soll diese mindestens für die nächsten 30 Jahre standhalten. Demzufolge sind einige Mindestvorgaben wie der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Bushaltestellen und des Strassenprofils zu berücksichtigen. Die geschätzten Kosten für eine reine Belagssanierung mit der Erneuerung des bestehenden Trottoirs und dem Ersatz der Randabschlüsse – also «Status quo» – belaufen sich auf 1,59 Millionen Franken.
Bushaltestelle nach Bundesvorgaben
Die Postautohaltestellen «Weieren» und «Schule Züberwangen» sind diskriminierungs-, hindernis- und barrierefrei zu erstellen. Diesbezüglich bestehen seitens des Bundes gesetzliche Vorgaben, welche keine Ausnahme zulassen. Der Personenunterstand in Weieren sowie der Unterflurbehälter werden am bisherigen Standort belassen.
Verzicht auf Tempo 30
Von der Einführung einer generellen Tempo-30-Zone wird abgesehen. Die damit verbundenen rechtlichen Aufwände stehen in keinem Verhältnis zum Verkehrsaufkommen in Weieren.
Kein Rad- und Gehweg
Auf eine mögliche Erstellung eines kombinierten Rad- und Gehwegs zwischen dem Einlenker Feldhofstrasse bis Einlenker Grubenwies wird verzichtet. Es ist ein Trottoir im Abschnitt Einlenker Feldhofstrasse bis zum Einlenker Schulstrasse mit der Normbreite von 2.00m geplant. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Schulkinder bis zwölf Jahre mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren. Im südlichen Strassenabschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Thuraustrasse sowie von der Bushaltestelle bis zum Einlenker Feldhofstrasse (Nordseite), wird das Trottoir mit einer Breite von 1.75m erstellt. Diese Mindestbreite wird benötigt, damit der Unterhalt erfolgen kann. Zudem benötigen die Benützenden genügend Platz, um sich sicher zu fühlen.
Fahrbahnbreite bleibt
Die Schleppkurven sowie das Strassenprofil werden optimiert. Des Weiteren soll an der geplanten Fahrbahnbreite der Weierenstrasse von 5.60m wenn möglich festgehalten werden. Dies erlaubt das Kreuzen eines Personenwagens mit einem Lastwagen oder von zwei Postautos in geringem Tempo.
Landerwerb notwendig
Für die Realisierung des Projekts müssen gut 600m² Land von über 40 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erworben werden, davon rund 60 Prozent Landwirtschaftsland und Strassenboden. Während der Bauphase werden zusätzlich rund 2‘000m² Fläche vorübergehend beansprucht. Die Gründe für den Landerwerb sind unterschiedlich. Einerseits wird das Land benötigt, um den normgerechten Ausbau der
Fahrbahngeometrie und der Bushaltestellen zu gewährleisten und andererseits, um die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Der Landerwerb und auch die vorübergehende Beanspruchung werden mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mittels Vereinbarungen möglichst vor Baubeginn geregelt.
Kosten von 1,85 Mio. Franken
Der Kostenvoranschlag für die Sanierung der Weierenstrasse beläuft sich auf 1’850‘000 Franken inklusive Mehrwertsteuer. Der Kredit wird während 30 Jahren abgeschrieben. Die Gemeinderechnung wird ab dem Jahr 2024 voraussichtlich mit jährlich 61‘700 Franken belastet. Im Bereich des Sanierungsprojekts sind diverse Leitungen der Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie der Swisscom vorhanden. Verschiedene Werke haben ebenfalls Sanierungsbedarf bei den bestehenden Leitungen angemeldet, zusammengefasst Investitionen von knapp 1,1 Millionen Franken. Diese werden zusammen mit der Sanierung des Strassenkörpers ausgeführt.
Weiteres Vorgehen
Die Bürgerschaft kann an der Urnenabstimmung vom 10. April über den Sanierungskredit abstimmen. Das Gutachten zur Abstimmung ist im Geschäftsbericht 2021 detailliert aufgeführt. Bei einer Genehmigung des Kredits werden mit den direktbetroffenen Grundeigentümern zeitnah entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Danach erfolgt die öffentliche Planauflage gemäss den Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes. Dies wird frühestens im Sommer 2022 der Fall sein. Sobald das Projekt rechtskräftig ist, wird mit den Sanierungsarbeiten an den Werkleitungen und am Strassenkörper gestartet.
Ein Ja lohnt sich
Die Notwendigkeit der Sanierung ist ausgewiesen. Das Projekt ist ausgewogen, es deckt die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden auf diesem Strassenteilstück ab. Die Sanierung umfasst das technisch Notwendige, damit eine normgerechte Nutzungsdauer erreicht werden kann. Mit dem Ausbau der Strasse wird die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden erhöht. Der Gemeinderat beantragt, ein Ja in die Urne zu legen.