Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die Kantone und die Gemeinden führen und aktualisieren die Zuweisungsplanung regelmässig. Sollte der Bundesrat den Bezug der Schutzräume anordnen, wird der Kanton die Zuweisung kommunizieren. Ausserdem sind ausreichend Jod-Tabletten vorhanden und die Verteilung ist im Ernstfall sichergestellt. Der Bevölkerungsschutz im Kanton St. Gallen ist somit gewährleistet. Es sind derzeit keine besonderen Massnahmen durch die Bevölkerung notwendig.
Kanton SG
23.03.2022
Bevölkerungsschutz ist gewährleistet
Bild:
BABS / Screeshot
Bei den Gemeinden gehen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zahlreiche Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ein.
Faktenblatt
Da beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg zahlreiche Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern eingehen, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein Faktenblatt erstellt. Das Faktenblatt beantwortet die häufigsten Fragen zum Bevölkerungsschutz. Dabei handelt es sich unter anderem um Informationen zu den Schutzräumen, über die Anlegung eines Notvorrats und über die
Alarmierung der Bevölkerung durch die Behörden.
Das Faktenblatt ist unter folgendem Link abrufbar: