Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren stellen sicher, dass die Bevölkerung in ihrer Gemeinde mitbestimmen kann. Die vorgeschriebenen, genannten Verfahren verlangsamen den Prozess aber auch. Zudem sind sie mit viel Papier verbunden. Mit der Möglichkeit zur E-Mitwirkung können die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stellungnahme zu einem Vorhaben der Gemeinde neu papierlos und einfach online erfassen und übermitteln. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur der Bürgerschaft die Teilnahme an einem öffentlichen Verfahren, sondern trägt auch zu einer effizienteren Auswertung bei.
Mitwirkung Ortsplanung
Der Gemeinderat hat entschieden, das aktuell laufende Mitwirkungsverfahren zur Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) online durchzuführen. Mit der E-Mitwirkung können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner in den Entwicklungsprozess der gemeindeeigenen Ortsplanung einbringen. Ausserdem besteht so auch die Möglichkeit, die Unterlagen ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die E-Mitwirkung wird ab sofort bei sämtlichen öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Verfügung stehen.
Informieren
Unter www.mitwirken-zuzwil.ch finden sich alle relevanten Informationen und Unterlagen sowie ein Gesamtüberblick über die gesamte Ortsplanung inklusive dem aktuellen Mitwirkungsverfahren. Die Unterlagen liegen zusätzlich auch im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Auch schriftliche Stellungnahmen via E-Mail oder per Post sind selbstverständlich weiterhin möglich.