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Uzwil
27.04.2022
27.04.2022 17:50 Uhr

Gemeinde Uzwil zum Lärmschutz entlang der A1

Gute Verkehrsanbindungen sind wichtig und Treiber wirtschaftlicher Entwicklung. Mit der Eröffnung des Anschlusswerks Uzwil-Oberbüren im Jahr 1969 wurde die Gemeinde ans Nationalstrassennetz angeschlossen. Damals war das Verkehrsaufkommen sehr bescheiden, wie diese Bild aus dem Jahr 1971 zeigt. Bild: Jack Tanner
Die letzte Bürgerversammlung hat den Uzwiler Gemeinderat beauftragt, über Lärmschutzmassnahmen an der Autobahn zu berichten. Nachfolgend findet man die Informationen des Rates dazu. Dabei ist klar: Ein wirkungsvoller Lärmschutz ist möglich, zahlen müssten ihn die Uzwiler Steuerzahlenden.

Strasseneigentümer sind zu Lärmschutzmassnahmen verpflichtet, wenn definierte Grenzwerte überschritten sind. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Hoheit über die Nationalstrassen. Es hat im Jahr 2016 das Lärmschutzprojekt für den Autobahnabschnitt Wil bis Gossau öffentlich aufgelegt. Bestandteil des Lärmschutzprojektes war der Nachweis, dass die Vorgaben der Lärmschutzverordnung im Bereich Niederuzwil auch ohne Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden. Oder etwas einfacher ausgedrückt: Der Lärm ist nicht lärmig genug, als dass der Bund als Strasseneigentümer aktiv werden müsste. Und weil er nicht muss, macht er auch nichts. Die Gemeinde Uzwil hat damals während der Auflagefrist Einsprache gegen das Lärmschutzprojekt erhoben und zusätzliche Massnahmen verlangt. Die Einsprache der Gemeinde wurde abgewiesen und das Lärmschutzprojekt ohne weitere Lärmschutzmassnahmen genehmigt. Entsprechend gilt der Autobahnabschnitt im Uzwiler Siedlungsgebiet aus rechtlicher Sicht im Thema Lärmschutz als saniert. Der Bund als Strasseneigentümer wird keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen treffen.

Sanierungspflicht vs. Lebensqualität

Die gesetzliche Sanierungspflicht ist die eine Seite, die Lebensqualität die andere. Sie wird auch beeinträchtigt, wenn keine Sanierungspflicht besteht. Oder etwas zugspitzt: Nur, weil der Bund gesetzlich keine Sanierungspflicht hat, wird es in den Niederuzwiler Siedlungsgebieten im Bereich der Autobahn nicht ruhiger. Deshalb befasste sich die Gemeinde in den letzten Jahren weiter mit der Thematik.

Einfluss der regionalen ARA

Im Rahmen des Projektes für die regionale ARA sind neue Zulaufkanäle vorgesehen. Im Bereich des Dorfes Niederuzwil führt der geplante neue Kanal entlang der Autobahn. Im Hinblick darauf hat die Gemeinde früh mit Studien geprüft, ob eine Kombination des Bauvorhabens für den Zulaufkanal mit einer Lärmschutzwand möglich ist, um Synergien zu nutzen. Eine Machbarkeitsstudie im Herbst 2018 lieferte erste Antworten. Im Sommer 2020 erteilte die Gemeinde einem Ingenieurbüro einen vertieften Auftrag. Untersucht wurde eine Lärmschutzwand von der ARA bis zur Sportanlage Rüti und vom Fliegenweg bis zur Glatt. Aufgrund verschiedener Aspekte wie Kosten-Nutzen, objektiv messbarer Lärmschutz, wahrgenommene Lärmminderung durch die Anstösser wurde als Bestvariante eine Lärmschutzwand mit drei Metern Höhe beurteilt. Sie dürfte Kosten von rund 6,4 Mio. Franken verursachen, Kostengenauigkeit +/- 30 %. Die Kosten würden zulasten der Gemeinde gehen und wären von der Bürgerschaft freizugeben. In den Kosten nicht berücksichtigt ist, die Lärmschutzwand mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten, was technisch möglich wäre. Die geprüften Lärmschutzwände haben eine Länge von 1200 Metern im Abschnitt ARA bis Sportanlage Rüti und von 330 Metern im Abschnitt Fliegenweg bis Glatt.

Bau möglich

Eine mögliche Lärmschutzwand soll so nahe wie möglich an der Autobahn erstellt werden. Einerseits aus Lärmschutzgründen, anderseits, um den Landverbrauch gering zu halten. Nach Rücksprache mit dem ASTRA kann die Lärmschutzwand innerhalb der Baulinie der Autobahn gebaut werden. Die Gemeinde müsste sich im Gegenzug verpflichten, die Lärmschutzwand auf ihre Kosten zu entfernen, wenn das ASTRA die Autobahn etwa verbreitern möchte.

Entlastung für 2500 Menschen

Die Datenmodelle kommen zum Schluss, dass durch die beiden Lärmschutzwände etwa 2500 Einwohnerinnen und Einwohner von Niederuzwil um mindestens fünf Dezibel und damit spürbar von Autobahnlärm entlastet würden. Zum Vergleich: Eine Reduktion um drei Dezibel entspricht einer Halbierung des gemessenen Lärms. Entsprechend kann aufgrund der aktuellen Grundlagen zusammengefasst werden: Der Bund als Strasseneigentümer wird absehbar keinen Lärmschutz realisieren, weil er nicht muss. Die Gemeinde kann selber Lärmschutzwände bauen, wenn sie will. Sie muss die Kosten dafür vollumfänglich selber tragen. Um das Vorhaben zu realisieren, braucht es einen positiven Kreditentscheid der Uzwiler Bürgerschaft. Und: Mit dem Vorhaben könnte ein grosser Teil der Einwohnerinnen und Einwohner wirkungsvoll von Autobahnlärm entlastet werden, die Lebensqualität würde sich deutlich verbessern.

Warten auf ARA-Entscheid

Eine der Aufgabenstellungen einer künftigen Projektierung wird sein, wie die Einbettung des Vorhabens mit seinen grossen Dimensionen möglichst landschaftsverträglich erfolgen kann. Die Weiterbearbeitung der Thematik ruht aber nun vorerst, bis die Bürgerschaften der Region über die regionale ARA Thurau und damit auch über die Zulaufbauwerke entschieden haben, weil das die Ausgangslage für die vertiefte Weiterbearbeitung der Lärmschutzwände in ein Vorprojekt mit höherer Kostensicherheit beeinflusst.

Gemeinde Uzwil / Kommunikation