Damit die geplante Strassensanierung nach den vom Gemeinderat verabschiedeten Grundlagen erfolgen kann, muss von über 40 Grundeigentümern kleinere Landflächen erworben werden. Das beauftragte Ingenieurbüro B3 Brühwiler AG, Gossau, stellte im Mai und Juni 2022 zusammen mit dem Gemeindepräsidenten den Betroffenen das Projekt vor und beantwortete Fragen. Die direktbetroffenen Grundeigentümer zeigten grundsätzlich Verständnis für die Strassensanierung und die gleichzeitige Verbesserung der Sicherheit zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Leider können aber nicht alle Wünsche und Anliegen berücksichtigt werden.
Vorübergehende Beanspruchung
Während der Bauphase wird von diversen Landeigentümern vorübergehend Land beansprucht. Sämtliche Betroffenen gaben ihr schriftliches Einverständnis für eine temporäre Benutzung ab. Der Gemeinderat dankt allen direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für die Gespräche und das Verständnis für die geplante Sanierung.
Projektanpassung
Die Gespräche vor Ort und die Analyse der Verkehrsströme zeigen, dass vor der öffentlichen Auflage das Projekt nochmals optimiert werden kann. Der Gemeinderat entschied deshalb, auf dem gesamten Sanierungsabschnitt ein 1.75m breites Trottoir zu projektieren. Ursprünglich war geplant, dass das Trottoir im Abschnitt Einlenker Schulstrasse bis zum Einlenker Feldhofstrasse mit einer Breite von zwei Metern erstellt werden soll. Die Erhebungen zeigten, dass eine Breite von durchgehend 1.75m genügt. Durch die Anpassung muss nochmals weniger Land erworben werden als ursprünglich vorgesehen. An der Strassenbreite von durchgehend 5.60m wird festgehalten.
Öffentliche Auflage
Über die Sommerferien wird nun dasdefinitive Projekt für die öffentliche Auflage vorbereitet. Die finale Genehmigung durch den Gemeinderat ist für Ende August 2022 geplant. Anschliessend wird das Projektdossier mit dem Landerwerbsplan und sämtlichen Detailplänen während 30 Tagen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes öffentlich aufgelegt. Die betroffenen und Grundeigentümer werden über die öffentliche Auflage informiert.