Grundsätzlich können Geflüchtete mit Schutzstatus S in der Schweiz einer bezahlten Arbeit nachgehen. Voraussetzung dafür ist jedoch in jedem Fall eine Arbeitsbewilligung. Um Ungleichbehandlungen von Geflüchteten aus verschiedenen Nationen auf den RAV auszuschliessen, bewältigt der Kanton St.Gallen die Vermittlung von Ukrainerinnen und Ukrainern im Rahmen der bewährten Regelstrukturen. Damit ist auch eine einheitliche Handhabe auf dem ganzen Kantonsgebiet gewährleistet. Bis Ende Juli 2022 haben 73 Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S die Dienstleistungen der St.Galler RAV in Anspruch genommen; mehr als zwei Drittel davon sind Frauen. 31 dieser Personen haben sich wieder vom RAV abgemeldet.
Kanton SG
08.08.2022
Ukraine: Situation auf den RAV im Kanton St.Gallen
Bild:
sg.ch
Die Situation der in die Schweiz geflüchteten Personen aus der Ukraine beschäftigt auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen und die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).