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Zuzwil
07.12.2023

Keine Tempo-30-Zonen in Zuzwil

Bild: pixabay.com
Eines der Legislaturziele des Gemeinderates ist die Klärung der Frage, ob im Gemeindegebiet Tempo-30-Zonen eingeführt werden sollen. Einiges spricht dafür, manches dagegen. Erste Abklärungen ergaben, dass es auf wenigen Quartierstrassen sinnvoll ist, die Geschwindigkeiten mittels Massnahmen zu reduzieren. Auf eine Einführung von Tempo30-Zonen auf dem Gemeindegebiet wird daher verzichtet.

Der Gemeinderat beschloss aufgrund seiner Strategie für die Amtsdauer 2021 bis 2024, die Verkehrssicherheit zu optimieren, Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet zu prüfen und je nach Ergebnis einzuführen. Für diese Aufgabe wurde mit dem Budget 2023 ein Kredit von 30'000 Franken bewilligt. Die Wälli AG Ingenieure aus St.Gallen analysierten die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Zonen.

Keine Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet «Mettlenquartier», «Tüfenwiesstrasse mit Loberg», «Lindauquartier» und «Sonnenbergquartier» in Bezug auf die Geschwindigkeiten, den Strassenraum und die Einfahrten von privaten Grundstücken auf die Strassen.

Zusätzlich prüfte das beauftragte Ingenieurunternehmen auch die Tempi auf der Zuckenrieterstrasse.

Geschwindigkeit wird eingehalten

Zehn Verkehrserhebungen mit Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen wurden an den verschiedenen Orten durchgeführt. Aus den Auswertungen der Verkehrserhebungen für die verschiedenen Zonen geht hervor, dass die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in allen Quartieren grundsätzlich gut beachtet wird. In den Quartierstrassen wird die v85  mehrheitlich gut eingehalten. v85 bedeutet, dass das tatsächliche Fahrverhalten wiedergeben und die Geschwindigkeit beschrieben wird, die von 85 Prozent der unbehindert fahrenden Autos auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird. Je nach Beschaffenheit der Strecke variiert die v85, was innerhalb gewisser Grenzen auch erlaubt ist. Kleine «Ausreisser» gab es an der Tüfenwies- und Zuckenrieterstrasse. 

Hecken und Büsche behindern die Sicht

Die Sicherheitsdefizite sind in allen geprüften Zonen die eingeschränkten Sichtweiten infolge von Mauern, Büschen und Hecken, Elektroverteilkästen oder Parkfelder. Theoretisch können die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihre Fahrzeuge auf den Quartierstrassen auch mit 50 km/h steuern. Dadurch, dass aber die Sichtweiten aus sehr vielen privaten Grundstücken auf die Strasse behindert sind und  nicht der Norm entsprechen, müssten diese Sichtweiten heute schon gemäss den Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes markant verbessert werden. Die Gefahrenherde «private Liegenschaftsausfahrten» könnten mit einem angeordneten Tempo von 30 km/h reduziert werden. Fest steht: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer leisten einen hohen Anteil an die Verkehrssicherheit, wenn sie ihre Fahrzeuge mit einer guten Sicht auf die Strasse vom Hausvorplatz wegfahren können. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, diejenigen auf der Strasse und diejenigen auf den privaten Grundstücken, müssen die sich «anbahnende» Gefahr frühzeitig erkennen, um eine angemessene Reaktion einleiten zu können.

Wie weiter?

Der Gemeinderat verzichtet auf die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Quartieren. Er verfolgt weiterhin die Strategie der letzten 20 Jahre, wonach bei anstehenden Strassensanierungen bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion geprüft und allenfalls umgesetzt werden.

Tüfenwies- und Zuckenrieterstrasse

Aufgrund der ermittelten v85 am Messpunkt Tüfenwiesstrasse 20 von 51 km/h sind bauliche Massnahmen vorzusehen, um die Geschwindigkeiten nachhaltig zu reduzieren. Massnahmen können seitliche Einengungen oder Schwellen sein. An der Zuckenrieterstrasse 12 beträgt die v85 56 km/h. In den nächsten Monaten wird geprüft, welche Massnahmen an den beiden erwähnten Strassenzügen umgesetzt werden, damit die Tempi gemäss den Signalisationen eingehalten werden. Der Verkehrsplaner wurde beauftragt, für die Tüfenwiesstrasse, Abschnitt Unterdorfstrasse bis Knoten Tüfenwies-, Ausserdorf und Lindaustrasse, sowie für die Zuckenrieterstrasse Vorschläge auszuarbeiten, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, vom kickboardfahrenden Kindergärtler, der velofahrenden Oberstufenschülerin, Autofahrerin bis zum Motorradfahrer mit schnell realisierbaren Massnahmen zu verbessern. Zu beachten gilt, dass auch entlang eines Geh- und Radweges die Sichtzonen eingehalten werden müssen.

Anstehende Strassensanierungen

Auch in den nächsten Jahren stehen Strassensanierungen an, unter anderem für die Sonnenbergstrasse. Der Gemeinderat beabsichtigt, bei anstehenden Strassensanierungen weiterhin bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion zu prüfen und allenfalls umzusetzen.

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