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Zuzwil
11.07.2024
11.07.2024 12:12 Uhr

«Dorfbach-Abstimmung» im November

In diesem Bereich im Gebiet «Chellhof» könnten die Hochwasserschutz-Rückhaltebecken realisiert werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können am 24. November 2024 über die beiden Varianten «Teilausbau mit Rückhaltebecken» und «Vollausbau» abstimmen. Bild: Gemeinde Zuzwil
Am Dienstag, 22. Oktober 2024, orientieren Fachleute, der Gemeinderat und die Projektgruppe über die Abstimmungsvorlagen betreffend den beiden Hochwasserschutz-Varianten am Dorfbach. Der Variantenentscheid wird am 24. November an der Urne gefällt.

Die Abflusskapazität des Dorfbachs ist bei einem statistisch betrachtet alle 100 Jahre stattfindenden Hochwasser deutlich zu klein. Gemäss Gefahrenkarte sind bei einem Naturereignis grosse Teile der Dörfer Weieren und Zuzwil stark betroffen. Entsprechend wichtig ist es, Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie der Infrastruktur zu treffen. Nur so kann die Gefahr für Mensch, Tier und Sachwerte wirksam gebannt werden. Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits seit rund zehn Jahren mit möglichen Massnahmen. Nach der Ablehnung des Vollausbaus und dem Entlastungsstollen mit Teilausbau im Jahr 2019 hat der Gemeinderat eine Projektgruppe installiert. Aufgabe der Vertreter aus den verschiedenen Parteien, Korporationen und Gruppierungen war es, ein mehrheitsfähiges Hochwasserschutzprojekt zu erarbeiten. An 17 Sitzungen hat die Projektgruppe ihre Anforderungen formuliert, Möglichkeiten gemeinsam mit Fachplanern geprüft sowie eine Best-Variante erarbeitet. Diese sieht im Bereich Chellhof ein Rückhaltebecken sowie einen Teilausbau des rund 2,5 Kilometer langen Bachlaufes vor.

Abstimmung über zwei Projekte

Nebst dem Rückhaltebecken und Teilausbau bringt der Gemeinderat am 24. November 2024 als Alternative auch den Vollausbau in einer angepassten Version zur Abstimmung. Dies auf Antrag eines Bürgers. Dem Antrag stimmte an der Bürgerversammlung vom 27. März 2024 die Mehrheit zu. Damit die Projekte miteinander verglichen werden können, hat der Gemeinderat die Gruner AG beauftragt, die Kostenaufstellungen der verschiedenen Projekte zu überprüfen, die Teuerung zu berücksichtigen sowie den Perimeter von der Einmündung Thur bis zum geplanten Rückhaltebecken zu vereinheitlichen. Anfangs Juli wurden der Projektgruppe und dem Gemeinderat die neu errechneten und verifizierten Kosten mit einer Genauigkeit von 20 bis 30 Prozent präsentiert.

Für die von der Projektgruppe favorisierte Variante wird mit Investitionen von knapp 28,8 Millionen Franken gerechnet, für den Vollausbau mit gut 15,3 Millionen Franken und für den Entlastungsstollen mit Teilausbau mit rund 23,9 Millionen Franken.

Subventionsbeiträge überall gleich

Die Abteilung Wasserbau vom Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen hält in der Vorprüfung der drei Projekte fest, dass alle drei Varianten bewilligungsfähig sind. Aus Sicht des Kantons ist das Projekt «Vollausbau», was das Kosten-Nutzen-Verhältnis angeht, die wirtschaftlichste Lösung. Deshalb verwenden Kanton und Bund jene Variante als Grundlage für die Berechnung der Subventionsbeiträge. Diese belaufen sich beim «günstigsten» Projekt auf 65 Prozent der anrechenbaren Kosten, respektive knapp 7,7 Millionen Franken.

Das Amt für Wasser und Energie stellt daher der Gemeinde Zuzwil in seiner Stellungnahme unabhängig von der Projektvariante einen Unterstützungsbeitrag von 7,7 Millionen Franken in Aussicht. Dies bedeutet, dass die Gemeinde beim Projekt Rückhaltebecken mit Teilausbau 21,1 Millionen Franken selber tragen muss. Bei der Variante Entlastungsstollen mit Teilausbau wären es 16,2 Millionen Franken und bei der Variante Vollausbau 7,6 Millionen Franken. Die in den Hochwasserschutz getätigten Investitionen werden über 40 Jahre abgeschrieben. Politischer Prozess beginnt Nun liegen alle relevanten Fakten zu den drei Projekten vor. Diese werden Mitte August der Begleitgruppe vorgestellt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Abstimmungsvorlage. Am 22. Oktober 2024 findet um 19 Uhr in der Turnhalle 1 ein Informationsanlass über die Hochwasserschutzprojekte statt. Tags darauf werden das Abstimmungsgutachten sowie sämtliche Unterlagen auf der Website der Gemeinde Zuzwil publiziert. Am 24. November 2024 wird das Stimmvolk dann an der Urne entscheiden, ob und für welche Variante sie den Kredit sprechen wird. Dem Gemeinderat ist es wichtig von der Bürgerschaft nach der langen Planungsphase nun einen Richtungsentscheid zu erhalten, damit die Ausarbeitung und Umsetzung des Bauprojekts zeitnah angegangen werden können. Dies letztlich im Interesse der gesamten Bevölkerung und deren Sicherheit.

Bild: Gemeinde Zuzwil
Gemeinde Zuzwil
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