In der ersten Fassung des Baureglements wurde in Arbeitszonen im Gebiet entlang der St.Gallerstrasse und der Herbergstrasse eine Nutzungsbeschränkung für Verkaufsflächen auf 200 m² vorgesehen. Gegen diese Nutzungsbeschränkung sind zehn Einsprachen von direkt betroffenen Grundeigentümerschaften eingegangen. Aufgrund dessen entschied der Gemeinderat auf die Nutzungsbeschränkung zu verzichten und den entsprechenden Absatz im Baureglement ersatzlos zu streichen.
Angepasste Regelbaumasse
Die Gebäudebreiten in den Wohnzonen W10 sollen auf 14 m und der W14.5 sowie der Wohn- und Gewerbezone WG14.5 auf 16 m erhöht werden. Zudem passte der Gemeinderat die Regelung betreffend des Grenzabstandes für unterirdische Gebäude und Gebäudeteile sowie den Bruchteil für assadenabschnitte beziehungsweise Dachaufbauten an. Künftig soll auf einem Gebäude eine Dachgaube mit einer Länge von maximal der Hälfte der Fassadenlänge erstellt werden können.
Drittes Mitwirkungsverfahren
Während des dritten Mitwirkungsverfahrens von Mai bis Juni 2024 über diese Änderungen gingen zwei Eingaben ein. Diese beantragten, die Beschränkung der Verkaufsflächen beizubehalten und die im ersten Baureglemententwurf vorgeschlagenen Bestimmungen für den ökologischen Ausgleich einzuführen. Der Gemeinderat hält jedoch am Verzicht der Nutzungsbeschränkung und der Bestimmungen zur Ökologie fest. Der Bericht über das dritte Mitwirkungsverfahren ist im Internet unter www.zuzwil.ch publiziert.
Öffentliche Auflage
Die Änderungen des Zonenplans und im Baureglement werden vom Montag, 19. August, bis Mittwoch, 18. September 2024, öffentlich im Gemeindehaus aufgelegt. Die Anpassungen im Zonenplan und Baureglement sowie der Planungsbericht zu den erwähnten Anpassungen werden auf der Webseite www.zuzwil.ch aufgeschaltet. Nach der zweiten öffentlichen Auflage wird der Gemeinderat über allfällige Einsprachen befinden und das fakultative Referendum über den Zonenplan und das Baureglement durchführen.