Der Gemeinderat dankt der Projektgruppe für das Entwickeln der Alternativvariante «Teilausbau mit Rückhaltebecken», woraus auch wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die ökologische und naturverträgliche Gestaltung des Dorfbachs gewonnen werden konnten. Diese Aspekte sollen bei der Erarbeitung des Bauprojekts soweit wie möglich mitberücksichtigt werden.
Vollausbau
Die gängige Praxis, ein Gewässerhochwassersicher zu machen, ist ein Vollausbau. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein Vollausbau ökologisch, naturnah und auch dem Ortsbild verträglich realisiert werden kann. Zudem weist der Vollausbau das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.
Kostenvergleich
Die Kosten für die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach sprechen ein klares Bild: Bei der Variante «Vollausbau» betragen die Kosten nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton netto 7,6 Millionen Franken, beim «Teilausbau mit Rückhaltebecken» netto 21,1 Millionen Franken. Bund und Kanton stellen Unterstützungsbeiträge von 7,7 Millionen Franken in Aussicht.
Abstimmung am 24. November 2024
Der Gemeinderat wird gemäss dem Auftrag der Bürgerversammlung beide Hochwasserschutz-Varianten «Vollausbau» und «Teilausbau mit Rückhaltebecken» der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreiten. Mit dem umfassenden Vollausbau des Dorfbachs soll der Dorfbach wieder sämtlichen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen und den zeitgemässen Aspekten von Hochwasserschutz wie auch von Natur und Umwelt Rechnung tragen. Mit der Umsetzung einer der beiden Varianten endet eine langjährige, kostspielige Planung. Nun liegt der Ball bei der Stimmbürgerschaft, sich am 24. November 2024 für eine der beiden Varianten zu entscheiden.
Am Dienstag, 22. Oktober 2024, 19 Uhr, kann sich die Bevölkerung in der Turnhalle 1 über die beiden Varianten von Ingenieuren, einem Vertreter der kantonalen Abteilung für Wasserbau, der Projektgruppe und dem Gemeinderat informieren lassen. Bereits heute sind Dokumente über die finanziellen Aspekte und belasteten Standort im Gebiet Chellhof unter www.zuzwil.ch aufgeschaltet. Das Abstimmungsgutachten erscheint im Oktober 2024.