Der zweite Sessionstag - 17. September 2024
Pünktlich um 08:30 Uhr begrüsst die Kantonsratspräsidentin zum zweiten Sessiontag und übergibt zur Dringlichkeitserklärung dreier Interpellationen dem Vizepräsidenten die Ratsleitung.
Folgende drei Interpellationen wurden als dringlich erklärt. Damit müssen sie noch in der laufenden Session beantwortet werden:
- 51.24.57 Hangrutsch und Strassensperrung in Lütisburg: Überregionales Verkehrschaos verhindern
- 51.24.72 PFAS: Welche weiteren Sofortmassnahmen unter-nimmt die Regierung, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten?
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51.24.73 PFAS in den Böden – jetzt müssen die St. Galler Bauernfamilien Klarheit erhalten und unterstützt werden!
Danach übernahm die Ratspräsidentin zu den Geschäften 40.24.03 Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen und 22.24.04 IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Ziel der Regierung und auch der Kommission war es, ein technologieneutrales Finanzierungsmodell zu finden, so dass keine Technologie benachteiligt wird. Der Umweltaspekt bleibt wichtig und umweltfreundliche Fahrzeuge werden weiterhin mittels Bonus-Malus-System steuerlich bevorzugt, aber nicht mehr vollkommen entlastet. Neu wird neben dem Gewicht aus die Leistungsstärke der Fahrzeuge bei der Besteuerung gewichtet, so dass der Sicherheit im Verkehr auch Rechnung getragen wird. Das Ganze soll ertragsneutral sein, so dass die Entlastung der umweltfreundlichen Fahrzeuge von umweltschädlichen Fahrzeugen bezahlt werden muss.
Eintreten war unbestritten und so wurden im Geschäft verschiedene Anträge der SVP behandelt, die die Streichung oder die Festhaltung am geltenden Recht zu Artikel 10, 11 und 12 als Ziel hatten. Sprich, energieeffiziente Fahrzeuge sollen keine steuerlichen Bevorzugung haben. Dies sah die Mehrheit des Rates nicht so und lehnte alle Vorstösse ab. Angenommen wurde der Antrag der Regierung zu Art. 12 Abs.2, dass die Besteuerung technologieneutral sein muss und Bonus-Malus sich ausgleichen müssen. Die von der vorberatenden Kommission beschlossene steuerliche Entlastung der Mofas und schnellen E-Bikes wollte die FDP mittels entsprechenden Antrag wieder rückgängig machen. Der Rat folgte den Argumenten auch aus anderen Fraktionen und hob die steuerliche Entlastung wieder auf. So gibt sich der Kanton St.Gallen ein effektives Gesetz zu den Strassenverkehrsabgaben, welches die Klimaziele klar berücksichtigt.
Im Wechsel mit den jeweiligen Geschäften wurden folgende Wahlen vom Rat getätigt oder bestätigt.
15.24.02 Ersatzwahl in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2023/2029 (ein hauptamtliches Mitglied) . Für den abtretenden Jürg Dinkelmann wurde Tom Frischknecht, St.Gallen, mit 91 Stimmen als hauptamtliches Mitglied gewählt und vereidigt.
17.24.06 Genehmigung der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates des Spitalverbundes der Amtsdauer 2025/2028. Die gewählten Mitglieder finden sie mit folgendem Link Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen (sg.ch)
17.24.06 Genehmigung der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrates des Spitalverbundes der Amtsdauer 2025/2028. Stefan Kuhn, St.Gallen wurde von der Regierung wieder gewählt und vom Rat klar bestätigt.
Nach den Wahlen waren wieder einmal die Finanzen, dieses Mal der innerkantonale Finanzausgleich, mit folgenden Geschäften Thema.
40.24.02 Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich
22.24.03 V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
33.24.06 Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028
Eintreten war für alle drei Geschäfte, mit Ausnahme der SVP zum Geschäft 22.24.03 V. Nachtrag zum Finanzausgleich, unbestritten und nach den ausführlichen Voten der verschiedenen Fraktionssprecherinnen und Sprecher wurde in die Geschäfte - trotz dem Antrag auf Nichteintreten zu 22.24.03 der SVP - eingestiegen.
Der Wirksamkeitsbericht wurde ohne Votum bestätigt, doch danach wurden wie erwartet in der Spezialdiskussion zum Finanzausgleichsgesetz von der SVP sämtliche der Stadt St.Gallen zugestandenen Finanzhilfen sehr kritisch aufgenommen. Im Speziellen die zusätzlich auszuzahlenden 3.7 Mio Franken im Sonderlastenausgleich für die Jahre 2025 bis 2028, wo sie einen Streichungsantrag stellten. Dies sah aber die Mehrheit des Rates dank der Mitte und den Linksparteien nicht so, anerkannte den Mehraufwand als Zentrum und beschloss mit Auflagen und Bedingungen den zusätzlichen Betrag zu den Zentrumslasten der Stadt St.Gallen zu gewähren. Zusätzlich wollte die Voko eine Änderung im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Dies sah aber die grosse Mehrheit des Rates nicht so und unterstützte den Antrag der Regierung zum Status Quo im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Das dritte Geschäft zum Ressourcenausgleich wurde ohne Diskussion vom Rat bestätigt. Danach wurden die verschiedenen Aufträge der Voko und aus dem Rat diskutiert. Der Auftrag der Voko zu Ziffer 1 für einen zusätzlichen Bericht wurde abgelehnt: es soll im ordentlichen Bericht gem. Ziff. 2 berichtet werden. Nur die Art der Bedingungen für die Zahlung der Gelder an die Stadt war Diskussionspunkt. Schlussendlich setzte sich der Vorschlag der Mitte-EVP und der SVP Fraktion durch, welchen sie unter folgenden Link Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen (sg.ch) sehen können. Ein Antrag zu Ziff. 3 der FDP zu weiteren Berichten wurde von der Mitte bekämpft. Der Rat folgte der Mitte und lehnte den Antrag ab.
Damit war auch dieses Geschäft erledigt und der Rat begab sich mit Verspätung in die Mittagspause.
Unter der Führung des Vizepräsidenten wurden nach dem Mittagessen zwei Standesbegehren und zwei Motionen in Arbeit genommen.
42.23.08 Bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden
Da die gesetzlichen Grundlagen mit der Annahme des CO2 Gesetzes bereits erfüllt wurden, haben die Motionäre diese logischerweise zurückgezogen.
42.24.03 Gemeindeautonomie stärken, Wohnsitzpflicht flexibilisieren
Sprich, der Gemeindepräsident muss nicht mehr in seiner Gemeinde, die er präsidiert, wohnen. Dies wollen die Motionäre, doch die Mehrheit des Rates sah es nicht so, wollte die lokale Verankerung beibehalten und es wurde mit einem klaren Nein nicht auf die Motion eingetreten. Damit ist das Geschäft erledigt.
41.24.05 Neue Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau stoppen: Die Einführung von digiFLUX muss vereinfacht werden
Diese Standesinitiative will keine direkte und ortsbezogene Meldepflicht für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, welche mit digiFlux eingeführt wird. Diese Meldepflicht soll beim Verkäufer bleiben und den Anwender nicht belasten, da dieser den Einsatz der Mittel sowieso im Hofprotokoll führen muss. Damit wäre der Wunsch nach örtlicher Kontrolle an sich erfüllt, doch was geschieht mit den Daten bei einer Hofaufgabe und dem Verkauf? Das lässt die Motion offen. Die Regierung empfahl Gutheissung mit angepasstem anderem Wortlaut, die Ratslinke plädierte auf Nichteintreten. Der Rat trat auf das Standesbegehren ein und überwies dieses im Originalwortlaut zur Sendung nach Bern.
Nach dem Mittagessen war der Rat bei den Vorstössen sehr redefreudig und so konnte das Tagesprogramm nicht erfüllt werden und wird morgen am dritten Sessionstag zu Ende geführt.
Der Rat begab sich im Anschluss in die Heimatregion der Kantonsratspräsidentin, ins Werdenbergische, zum alle zwei Jahre stattfindenden Kantonsratsausflug.