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Zuzwil
24.10.2024
24.10.2024 08:35 Uhr

Zuzwil: Fakultatives Referendum über die Schulordnung

Der Gemeinderat erliess die Schulordnung für die neue Schulorganisation, die ab 1. Januar 2025 angewendet werden soll. Zwischen 25. Oktober 2024 und 4. Dezember 2024 läuft das fakultative Referendum. Bild: Gemeinde Zuzwil
Die Bürgerversammlung stimmte am 27. März 2024 den Änderungen der Gemeindeordnung und damit der neuen Schulorganisationsform mit einer Schulpräsidentin oder einem Schulpräsidenten, einer Geschäftsleitung und einer Schulleitung zu. Da Departement des Innern genehmigte darauf im Frühling den Nachtrag zur Gemeindeordnung.

Die Bevölkerung konnte sich zwischen 31. Mai und 30. Juni 2024 zum Entwurf der neuen Schulordnung vernehmen lassen. Das Bildungsdepartement und der Schulrat schlugen ebenfalls verschiedene Anpassungen vor. Der Gemeinderat nahm Stellung zu den Vernehmlassungseingaben und berücksichtigte dabei die Hinweise des Bildungsdepartements und des Schulrates.

Schulpräsidium

Die künftige Schulpräsidentin hat gemäss Gemeindeordnung die schulrätlichen Befugnisse gemäss Volksschulgesetzgebung. Sie wählt unter anderem die Schulärztin oder den Schulzahnarzt, regelt die Urlaube und Absenzen von Mitarbeitenden und entscheidet abschliessend darüber. Zudem wählt und entlässt sie das Personal, insbesondere die Lehrpersonen, die Mitarbeitenden der Tagesstrukturen, der Schulverwaltung sowie des Hausdiensts und das nicht-pädagogische Personal. Sie führt die Lohneinstufungen durch. Für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsleitung, also der Schulleitung, der Leiterin oder des Leiters der Schulverwaltung oder der Tagesstrukturen hat die Schulpräsidentin ein Antragsrecht an den Gemeinderat. Zudem legt die Schulpräsidentin die Weisungs- und Entscheidungskompetenzen der Mitglieder der Geschäftsleitung fest.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung wird die künftige Schulpräsidentin insbesondere in strategischen Aufgaben unterstützen. Beispielsweise beim Prognostizieren von Schülerzahlen, in der Schulraumplanung, bei der Erarbeitung von neuen Reglementen, schulinternen Weisungen oder Richtlinien. Zudem berät sie das Budget vor oder verfügt sonderpädagogische Massnahmen.

Schulleitung

Die Schulleitung ist für den operativen Betrieb der Schule zuständig. Sie entscheidet über Urlaube und Absenzen von Schülerinnen und Schülern, kann Schulkinder bis zu drei Wochen von der Schule ausschliessen, beschäftigen lassen oder den Ausschluss von der Schule androhen. Zudem teilt sie Schülerinnen und Schülern in eine Klasse zu oder genehmigt die Stundenpläne. Im Rahmen des Budgets kann die Schulleitung die bewilligten Ausgaben vollziehen. 

Leitung der Tagesstrukturen

Die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen führt die Tagesstrukturen in Zuzwil und Züberwangen mit Morgen- und Nachmittagsbetreuung sowie dem Mittagstisch. Dafür erhielt sie mit der Schulordnung die nötigen Kompetenzen, um die Einsätze der Mitarbeitenden festzulegen, Ausgaben im Rahmen des Budgets zu tätigen, Disziplin durchzusetzen aber auch Elternbeiträge erlassen oder reduzieren zu können.

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat erliess die neue Schulordnung, damit der neu organisierte Schulbetrieb am 1. Januar 2025 starten kann. Die revidierte Schulordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist dauert vom Freitag, 25. Oktober 2024, bis Mittwoch, 4. Dezember 2024. Die Schulordnung ist auch unter www.zuzwil.ch einsehbar oder liegt im Gemeindehaus öffentlich auf.

Gemeinde Zuzwil
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