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Zuzwil
24.04.2025
25.04.2025 08:56 Uhr

Rahmennutzungsplan: Fakultatives Referendum

Das Baureglement und der Zonenplan sind bereit für das Referendumsverfahren. Die Erlasse unterstehen vom 25. April bis 4. Juni 2025 dem fakultativen Referendum. Bild: Gemeinde Zuzwil
Der Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, ist das Instrument, um die Bebauung und Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten zu steuern und zu ordnen. Der Gemeinderat arbeitete seit dem Jahr 2018 an diesen wichtigen Werkzeugen. Nun ist das Paket fertig. Alle Einsprachen sind zurückgezogen oder erledigt und das fakultative Referendum kann starten.

Der Kanton St.Gallen erliess im Jahr 2017 ein neues Planungs- und Baugesetz. Dieses verpflichtet die Gemeinden, bis 30. September 2027 die Zonenpläne und Baureglemente im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen. Das neue kantonale Recht hob beispielsweise die Ausnützungsziffern auf, änderte die Zonenbezeichnungen oder führte neue Messweisen ein. Im «ordentlichen Verfahren» anpassen bedeutet, dass der Gemeinderat zuerst klären muss, wie sich die Gemeinde raumplanerisch beziehungsweise ortsbaulich entwickeln, wo gearbeitet und wo gewohnt, wie mit dem Bevölkerungswachstum umgegangen oder wie die Strassen gestaltet werden sollen, damit der zunehmende Verkehr weiterhin für die Menschen und Umwelt verträglich fliesst. Dazu dient der behördenverbindliche Richtplan, an dem auch die Bevölkerung im Januar 2021 mitwirken konnte.

Zonenplan und Baureglement

Der Zonenplan und das Baureglement basieren auf dem Richtplan. Sie regeln die Details, wie, was und wo in der Gemeinde gebaut werden darf. Der erste Entwurf für das Baureglement sah eine Baumassenziffer und Regelbaumasse für die Länge, Breite und Höhe von Gebäuden aufgrund des heute geltenden Baureglements vor. Der Gemeinderat passte diese Bestimmungen nach dem ersten Mitwirkungsverfahren an. Der zweite Entwurf enthielt keine Baumassenziffer mehr, dafür eine Grünflächenziffer und eine Beschränkung der Verkaufsflächen im Gewerbegebiet entlang der Herbergstrasse und der St.Gallerstrasse. Die Grünflächenziffer strich der Gemeinderat nach der Mitwirkung wieder aus dem Baureglement und Zonenplan, hielt aber an der Beschränkung der Verkaufsflächen fest. Schliesslich gingen während der öffentlichen Auflage vom Baureglement und vom Zonenplan im November 2023 Einsprachen ein. Diese beantragten unter anderem, die Beschränkung der Verkaufsflächen zu streichen, die Vorschriften für Fassadenabschnitte beziehungsweise Dachaufbauten zu lockern und auch die Regelbaumasse zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte diesen Anträgen teilweise zu und führte ein drittes Mitwirkungsverfahren und eine zweite öffentliche Auflage für den Rahmennutzungsplan im September 2024 durch.

Fakultatives Referendum

Nach dem zweiten Auflageverfahren liegen nun ein breit abgestützter Zonenplan und ein Baureglement vor, die viele Bedürfnisse der Bevölkerung abdecken. Alle Einsprachen wurden zurückgezogen oder erledigt. Nun folgt der nächste Schritt: Der Gemeinderat unterbreitet den Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum. Dieses dauert vierzig Tage vom 25. April bis 4. Juni 2025. Nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist wird der Gemeinderat dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (abgekürzt AREG) das Genehmigungsgesuch für den Rahmennutzungsplan einreichen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass das AREG aufgrund der kantonsweiten Ortsplanungsrevisionen etwa ein Jahr benötigt, um die Erlasse zu genehmigen. Die Einsprechenden erhalten danach mit einem Gesamtentscheid die Möglichkeit, gegen den Rahmennutzungsplan, den Volksentscheid sowie die Genehmigung des AREG zu rekurrieren.

Gemeinde Zuzwil