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Uzwil
04.09.2025
05.09.2025 10:30 Uhr

Friedhöfe im Wandel

Der Urnenhügel im Friedhof Henau – hier im Bildvordergrund – ist seit November 2005 in Betrieb. So richtig glücklich war man mit dieser Lösung nicht. Im November 2025 wird die Begräbnisstätte durch das neue Gemeinschaftsgrab am Fusse des Kirchturms abgelöst. Bild: Gemeinde Uzwil / uzwil24.ch
Kaum mehr Erdbestattungen, Kremationen haben sich durchgesetzt. Für die Urnen sind gemeinschaftliche Begräbnisformen im Trend – und ein beachtlicher Teil der Urnen wird nicht im Friedhof beigesetzt.

Gut 70‘000 Menschen sterben Jahr für Jahr in der Schweiz. Über 90 Prozent der Verstorbenen werden kremiert. Noch vor 50 Jahren lag dieser Anteil bei unter 20 Prozent. Dieser Wandel ist den Friedhöfen anzusehen, auch die drei Uzwiler Friedhöfe haben ihr Gesicht verändert. Noch vor 50 Jahren war beispielsweise der Henauer Friedhof flächig mit Erdbestattungs-Reihengräbern belegt. Heute dominieren freie Grünflächen das Bild. Urnen-Gemeinschaftsgräber sind in den Uzwiler Friedhöfen die meistgenutzte Bestattungsform. 

Würdiges Gemeinschaftsgrab für Henau

Vor 20 Jahren entstand im Henauer Friedhof ein Urnenhügel als Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzungen. Die Begräbnisstätte befriedigte nicht. Am 1. November wird nun das neue Gemeinschaftsgrab am Fusse des Henauer Kirchturms dem Betrieb übergeben. Es wird die Hauptbegräbnisstätte des Friedhofs und löst den Urnenhügel ab. Für zwölf Urnen im Urnenhügel läuft noch die gesetzliche Grabesruhe. Sie werden im Herbst ins neue Ge-meinschaftsgrab umgebettet und dort auch beschriftet. Die bei der Gemeinde hinterlegte Kontaktadresse der Angehörigen wurde von den Zivilstandsdiensten darüber informiert. 

Urne nach Hause nehmen

Zunehmend entscheiden sich Angehörige, die Urne der Verstorbenen nicht mehr in einem Friedhof beizusetzen. Etwa jede vierte Urne nehmen in Uzwil die Angehörigen mit nach Hause. Das ist vom Gesetz erlaubt. Die Friedhofspflicht gilt nur für Erdbestattungen. Angehörige können die Asche von Verstorbenen auch ausserhalb der Friedhöfe verstreuen. Das setzt allerdings hohe Anforderungen an die Pietät. Ein Merkblatt des Kantons St. Gallen weist ergänzend darauf hin, dass aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Gewässerschutzes das Ausbringen von Kremationsasche in den Bodensee sowie in andere stehende oder fliessende Gewässer nicht zulässig ist. Gleiches gilt für das «Verstreuen der Asche aus Luftfahrzeugen». 

Friedhöfe Sache der Kirchen?

Zurück zu den Friedhöfen. Die Meinung ist noch immer weit verbreitet, die Kirchen würden die Friedhöfe betreiben und finanzieren. Die Realität ist anders. Die Friedhöfe und das Bestattungswesen sind Aufgabe der Gemeinden, auch wenn die Friedhöfe weitgehend im Eigentum der Kirchen sind. So legt es das kantonale Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen fest. Das Friedhof- und Bestattungswesen kostet die Gemeinde Uzwil jährlich etwa eine halbe Million Franken.

Gemeinde Uzwil