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Kanton SG
01.12.2025
01.12.2025 22:31 Uhr

Bruno Cozzio kommentiert die Wintersession des Kantonsrats

Kantonsrat Bruno Cozzio kommentiert aus dem Kantonsrat. Bild: BC / jg
Vom 1. bis 4. Dezember treffen sich die Mitglieder des St.Galler Kantonsrats zur Wintersession 2025. Die Mitte-Kantonsrat Bruno Cozzio aus Uzwil kommentiert die wichtigsten Entscheide. Philipp Egger, Die Mitte Jonschwil, wurde einstimmig in die wichtige Finanzkommission gewählt und Jasmin Schams, SVP Oberuzwil, wurde als Handelsrichterin gewählt. - Zudem lädt Die Mitte Wil-Untertoggenburg ein zum Sessionshöck vom 3. Dezember 2025 im Hotel Uzwil.

Der erste Sessionstag - 1. Dezember 2025

Mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket 2026-2028 stehen in dieser Session zwei sehr wichtige Finanzthemen an, welche den Kanton in den kommenden Jahren prägen können. Pünktlich um 14.00 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund die Wintersession mit diversen Informationen zu den vergangenen Wahlen und weiteren Geschehen. Sicher erwähnenswert der klare 7:3 Sieg des FC Kantonsrat St.Gallen gegen den amtierenden Schweizer Meister FC Kantonsrat Wallis anlässlich des OLMA-Matches.

Mit der Kommissionsbestellungen der vorberatenden Kommissionen für die Wintersession 2025 und der Ersatzwahl in die Finanzkommission der Amtsdauer 2024/2028 in offener Wahl begann der geschäftliche Teil der Wintersession 2025. Philipp Egger, Die Mitte Jonschwil, wurde einstimmig in die wichtige Finanzkommission gewählt. Herzliche Gratulation! 

In das Handelsgericht für die Amtsdauer 2023/2029 mussten zwei Handelsrichterinnen oder Handelsrichter, einer im Bereich Gesundheit/Spitalwesen, einer im Bereich Bankwesen in geheimer Wahl gewählt werden. Im Bereich Gesundheit/Spitalwesen wurde Jasmin Schams, SVP, Oberuzwil, mit 66 Stimmen gewählt, Rolf Sturzenegger SP erreichte lediglich 48 Stimmen und wurde nicht gewählt. Im Bereich Bankwesen wurde Ralf Sutter, Buchs, mit 79 Stimmen klar gewählt

Die Geschäfte Nr. 22.25.02 Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und Nr. 38.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Kantonseitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen wurden in der zweiten Lesung ohne Diskussion zur Schlussabstimmung der Redaktionskommission übergeben. Beide Vorlagen sind unbestritten und werden damit am letzten Sessionstag nochmals Thema sein

In einziger Lesung wird das Geschäft 83.25.01 Berichterstattung 2025 der Vertretung des Kantonsrates in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee- Konferenz (Herbsttagung) diskutiert; Als wichtigstes Thema regen die Parlamentarier rund um den Bodensee ein Einheitsticket für die internationale Bodenseeschifffahrt an. Eine Arbeitsgruppe wurde mit der entsprechenden Planung beauftragt.

Mit dem Geschäft 36.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz ( siehe Link: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurde in ein Geschäft, welches für Bad Ragaz und die oben liegenden Dörfer sehr wichtig ist. Die Notwendigkeit der Strassensanierung in diesem Bereich ist in der Kommission und auch im Rat unbestritten, und so wurden die knapp 7.5 Mio Franken in erster Lesung klar bestätigt.

Da der Rat im Thema Bau unterwegs ist, wurden unter der Leitung von Kantonsratsvizepräsidentin Andrea Abderhalden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes behandelt. Fahrräder, Flüsterbeläge an Autobahnen, PFAS, Deponien und Umweltdelikte, die Themenvielfalt der sechs Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) war gross, die Zufriedenheit mit den Antworten nicht.

Nach den Interpellationen wurde wieder in die Welt der Gesetzte gewechselt. Diesmal zum Geschäft 22.25.07, VII. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (Wohnsitzpflicht). Die Gesetzesanpassung will, dass hauptamtliche Richter nicht mehr zwingend im Wahlkreis des Gerichtstandortes, jedoch weiter im Kanton St. Gallen wohnen müssen und somit die Suche zur Besetzung dieser Stellen offener wird. Ob die Qualität an den Gerichten damit besser wird, kann offen gelassen werden. Findet sich eine gute Richterin ausserhalb des Wahlkreises, fehlt diese dann einfach dort. Nebenamtliche Richter müssen weiterhin im Wahlkreis wohnen. 

Mit dem Wechsel zu den 5 Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes blieb man auch in diesem Fall beim gleichen Departement wie es im vorangegangenen Gesetz der Fall war. Auch hier waren die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten, dennoch sind die Geschäfte mit der Beantwortung erledigt.

Nun wurde in das erste Geschäft in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes gewechselt. Das Geschäft 22.25.08 XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung; Ein finanziell rechter Brocken für den Kanton St.Gallen. Im Beschrieb der Hauptinhalt des Gesetzesnachtrags; Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative wird neu vom Bundesrecht vorgegeben, welchen Mindestbeitrag die Kantone für die Prämienverbilligung einsetzen müssen. Ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags muss der Kanton St.Gallen zur Einhaltung dieser bundesrechtlichen Vorgabe seinen Kantonsbeitrag deutlich erhöhen. Der Mindestbeitrag beträgt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Bruttokosten der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben, je nachdem wie stark die Prämien die 40 Prozent der einkommensschwächsten Versicherten des betreffenden Kantons belasten. Die zu erwartenden Mehrausgaben im Jahr 2028 dürften sich für den Kanton St.Gallen auf rund 62.6 Mio. Franken belaufen. Die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung zu den für die Prämienverbilligung einzusetzenden Mitteln müssen an die neuen Vorgaben des Bundes rechts angepasst werden. In diesem Sinn wird dieser Nachtrag durch den Rat so in erster Lesung gutgeheissen.

Unter der Führung der Kantonsratsvizepräsidenten blieb man im Departement, und es wurden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes abgearbeitet. Thematisch vom Tierleid bis zur Werbung im Gesundheitswesen war in den 6 Interpellationen (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) alles vorhanden. Auch hier sind die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten.

Mit der Motion 42.25.13 Möglichkeit einer Personalaufwandsteuerung für Gemeinden wurde in die Zuständigkeit des Departementes des Innern gewechselt. Der Rat folgte dem Antrag der Regierung auf Gutheissung sehr deutlich. Damit können (müssen aber nicht) die Gemeinden sobald die entsprechende Gesetzesanpassung gemacht ist, die Personalplanung analog dem Kanton ebenfalls mit einem Globalbudget planen. Vor allem für die Städte und grossen Gemeinden kann dieses System eine Verbesserung der Effizienz in der Personalplanung bringen, und mehr Effizienz bedeutet auch Kosten sparen.

Im Anschluss daran wurden die zwei Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern in kurzer Zeit erledigt. Thematisch finden sie den Inhalt in diesem Link (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )

Mit der Motion 42.25.14 Keine Begrenzung des Abzugs für Aus- und Weiterbildungskosten – Standortattraktivität und Weiterbildungsbereitschaft stärken wurde ins Finanzdepartement gewechselt. Obwohl der Kanton St.Gallen mit Steuerabzügen bis zu Fr. 13'000.00 für Auslagen bei der Weiterbildung bereits schweizweit im Spitzenfeld ist, wollten die Motionäre diese Freigabe, welche z.B. Abzüge für eine Weiterbildung irgendwelcher Art von Fr. 50'000.00 in den USA voll abzugsfähig macht. Mit 58 Nein gegen 54 Ja Stimmen folgte die Ratsmehrheit unter dem Lead der Mitte-EVP-Fraktion der Regierung und beschloss Nichteintreten auf die Motion. Damit ist das Geschäft erledigt. Danach wurden noch zwei offene Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes erledigt.

Der Rat blieb mit der Motion 42.25.15 Chancen nutzen: digitale Transformation des Verwaltungsverfahrens in der Erledigung von politischen Vorstössen eben bei diesen Vorstössen. Die Regierung beantragte Gutheissung und auch die Mehrheit des Rates sah die Vorteile der Digitalisierung in diesem Bereich. Die Digitalisierung ist heute einfach auch ein Muss, will man weiterhin effizient und transparent unterwegs sein. Einzig die SVP sah das nicht so. Die Sprecherin der SVP sagte aus, dass es erst in 15 Jahren soweit ist und lehnte daher die Motion ab. Die Motion wurde angenommen, aber eigentlich wäre sie nicht mehr notwendig, da der Motionsauftrag innerhalb der Staatskanzlei bereits in der Arbeit ist und zurzeit die entsprechende Vernehmlassung am Laufen ist.

Danach wurde zum letzten Mal am ersten Sessionstag in die Interpellationen gewechselt.

Fünf Interpellationen im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei, ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden in Angriff genommen, drei davon erledigt.

Um 18.00 Uhr schloss der Kantonsratspräsident den ersten Sitzungstag, in welchem der Rat sehr effizient unterwegs war. Mit dem besten Wünschen für die Heimreise lud der Präsident die Mitglieder zur morgigen Sitzung ab 08.30 Uhr ein.

Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil

Die Mitte: Sessionshöck am 3. Dezember im Hotel Uzwil

Die Mitte Wil-Untertoggenburg lädt am 3. Dezember um 19:30 Uhr ein zum Sessionshöck im Hotel Uzwil. Eine reich befrachtete Session mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket zur Gesundung der kantonalen Finanzen als Schwerpunkte steht an. Sie dauert vom 1. bis zum 4. Dezember, so dass auch noch Inputs von den Teilnehmenden in die Session einfliessen können.
Zum letzten Mal wird auch Monika Scherrer als Kantonsrätin mit dabei sein. Mit ihrem Rücktritt auf Ende der Wintersession am 4.Dezember wird Renaldo Vanzo an ihrer Stelle in den Kantonsrat nachrücken. 

 
Bruno Cozzio, Kantonsrat Die Mitte, Henau (Gemeinde Uzwil)
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