Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton SG
02.12.2025
02.12.2025 18:21 Uhr

Bruno Cozzio kommentiert die Wintersession - jetzt geht es ums Geld

Kantonsrat Bruno Cozzio kommentiert aus dem Kantonsrat. Bild: BC / jg
Vom 1. bis 4. Dezember treffen sich die Mitglieder des St.Galler Kantonsrats zur Wintersession 2025. Die Mitte-Kantonsrat Bruno Cozzio aus Uzwil kommentiert die wichtigsten Entscheide. Philipp Egger, Die Mitte Jonschwil, wurde einstimmig in die wichtige Finanzkommission gewählt und Jasmin Schams, SVP Oberuzwil, wurde als Handelsrichterin gewählt. - Zudem lädt Die Mitte Wil-Untertoggenburg ein zum Sessionshöck vom 3. Dezember 2025 im Hotel Uzwil.

Der zweite Sessionstag - 2. Dezember 2025

Um 08.30 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund den zweiten Sessionstag und leitete ohne Umschweife direkt zu den dringlichen Vorstössen über.

Die beiden untenstehenden Interpellationen wurden beide als dringlich bestätigt, auch wenn die Ratslinke die Interpellation 51.25.101 bestritt.

51.25.99 Rechtliche Grundlage für Windenergieanlagen in kommunalen Baureglementen und 51.25.101 Der Kanton St.Gallen steht hinter dem Zubringer Güterbahnhof. Die Ostschweiz sagte mit Ausnahme der Stadt St.Gallen ja zur dritten Röhre mit Zubringer Güterbahnhof, dies und die Wichtigkeit für die gesamte Ostschweiz überzeugte die Ratsmehrheit, ja zur Dringlichkeit dieser Interpellation zu sagen. Damit werden beide Interpellationen noch in dieser Session beantwortet werden und vor allem die Antwort zur Interpellation rund um die dritte Röhre wird interessant zu lesen sein.

In einziger Lesung wurde das Geschäft 28.25.01 Schwerpunktplanung der Regierung 2025–2035 ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) behandelt. Unbestritten das Eintreten und auch die Stossrichtung der Regierung. Je nach Ausrichtung der Fraktion wurden einzelne Punkte in teilweise sehr langen Einzelvoten kritisch beurteilt, im gesamten aber wird die Schwerpunktplanung unterstützt.

Mit folgendem Antrag will die SVP die Regierung beauftragen, in Bern entsprechend vorstellig zu werden: Die Regierung wird eingeladen, sich im Rahmen des Schwerpunktziels «Funktionale Strukturen und Dialog fördern» bei den Mitgliedern des National-und Ständerates dafür einzusetzen, dass die Bestandteile des neuen EU-Vertragspakets dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, und dem Kantonsrat mit dem Geschäftsbericht über das Jahr 2025 Bericht zu erstatten. Dies sieht der Rat wie auch die Regierung nicht so, die üblichen politischen Abläufe (Referendum) sollen bestand haben, die Mehrheit der Stimmberechtigten soll entscheiden und nicht durch ein Ständemehr überstimmt werden können. Der Antrag wurde mit 43 Ja gegen 74 Nein Stimmen klar abgelehnt. 

Ebenfalls in einziger Lesung und damit abschliessend wurde der Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2025 (II) diskutiert und entschieden. Diverse Anträge ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden eingebracht. Der Antrag der Finanzkommission zur Erhöhung des Beitrages an die Werdenberger Festspiele um Fr. 50'000.00 auf Fr. 150'000.00 wurde genehmigt. Ebenso wurde der Antrag zur Streichung der Beiträge an das Projekt «Minasa», ein Kulturvermittlungsmedium welches seit 2021 bereits Fr. 325'000.00 erhalten hat, knapp mit 59 zu 55 Stimmen angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.

In einziger abschliessender Lesung kommt der Rat zum ersten Schwergewicht dieser Session, dem Geschäft 33.25.09 Kantonsratsbeschluss über das Entlastungspaket 2026  ( Link Entlastungspaket der Regierung  Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )

Die sehr lange Eintretensdiskussion wurde zusammen mit den Geschäften 22.25.10, 22.25.11, 22.25.12 und 33.25.03 gehalten. Bereits in dieser Diskussion zeigte sich die grosse Brisanz dieses Geschäftes. Gesamthaft ist der Kantonsrat der Ansicht - mit Ausnahme der Ratslinken -, dass die Massnahmen in der Fassung der Finanzkommission grundsätzlich in die richtige Richtung führen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Aber sie genügen leider noch nicht, um die Kantonsfinanzen nachhaltig gesunden zu lassen. Deshalb schlägt die Finanzkommission auf das Jahr 2027 weitere Massnahme mit einem Spareffekt von 60 Mio Franken vor.

In den Entscheiden hielt sich der Rat an die Anträge (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen  ) der Finanzkommission, welche das Entlastungspaket in mehreren ganztägigen Sitzung durchgearbeitet hat. Vorgängig wurden die einzelnen Departemente durch die jeweilige Subkommission aufgearbeitet.

Der Link ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) zum Geschäft mit der langen Liste von Anträgen zeigt auf, dass das Geschäft umstritten ist und es lässt sich in Worten kaum ausdrücken, so dass Leserinnen und Leser sich wohl am besten selbst durch die 36 Anträge aus dem Rat durchlesen. Ich werde versuchen, die wichtigsten kurz zu beschreiben. 

Der Antrag der VSGP zur Rückweisung wurde vom Rat mit 5 Ja gegen 109 Nein abgelehnt. Dieser wurde vor der Bekanntgabe der Anpassungen der Finanzkommission gemacht, welche die Massnahmen mit Kostenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden mehrheitlich gestrichen hat. Infolge dieser Anpassungen sind die Hauptkritikpunkte der VSGP vom Tisch und der Antrag wurde daher auch von sehr vielen Gemeindepräsidenten abgelehnt.

Die Streichung bei Massnahme M18, Dämpfung Kosten Ergänzungsleistungen wurde von der Fiko beantragt. Es betrifft den Bereich der Finanzierung der Kinderzulagen in der Landwirtschaft. Da sollen neu die politischen Gemeinden die kantonalen Kosten tragen. Dies ist kein Sparen, sondern ein Verschieben auf die nächste Ebene und wurde deshalb im Sinne der Finanzkommission gestrichen. 

Bei der Massnahme M19, Massnahmen im Behindertenbereich, gab vor allem Punkt B zu reden, welcher folgende Sparmassnahme enthält: Anpassung der höchstens anrechenbaren Tagespauschale bei den Ergänzungsleistungen bei Aufenthalt in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung auf die gleiche Höhe wie die höchstens anrechenbare Tagespauschale bei Aufenthalt in einem Pflegeheim (EL-Heim). Hier wurde der Antrag auf Streichung gestellt, welcher Einsparungen von ca. 3 Mio Franken rückgängig machen würde. Mit dem Streichungsantrag soll verhindert werden, dass Menschen infolge der Streichung dieser Gelder ihr Pflegeheim wechseln müssen. Mit 57 Ja gegen 59 Nein wurde dieser Antrag leider abgelehnt.

In erster Lesung wurde zwischen der Debatte zum Entlastungspaket 2026 das Geschäft 22.25.10 IX. Nachtrag zum Sozialhilfegesetzerste (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen). Eintreten wurde bereist beschlossen, so dass direkt in das Geschäft eingestiegen werden konnte. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Nach dem kurzen Ausflug in ein anderes Geschäft wurde wieder zum heutigen Schwerpunkt, dem Entlastungspaket 2026, gewechselt.

Die Einsparungen von gut 14 Mio Franken bei der Massnahme M21, Sonderlastenausgleich bei Schulen, wurde wie von der Fiko beantragt vom Rat gestrichen. Damit bleiben die Kosten beim Kanton und werden nicht zu den Gemeinden geschoben. 

Bei den Sparmassnahmen der Regierung zu M27, verschiedene Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik, wurden diese von der Fiko in mehreren Bereichen aus dem Sparpaket entfernt. Der Rat folgte der Fiko. Damit wird das Entlastungspaket um 7 Mio. Franken kleiner und die Gemeinden von möglichen Kosten wieder entlastet.

Allgemein muss die Bildung einiges an das Entlastungspaket beitragen, sei es die HSG bei M42 mit gut 7 Mio. Franken, die PHSG bei M43 mit gut 4 Mio. Franken oder auch die OST, M44 mit 7.5 Mio. Franken. Ein massiver Aderlass und es wird sich zeigen, ob die verschiedenen Bildungsinstitute diesen Aderlass mit mehr Effizienz oder anderen Finanzquellen auffangen können.

Nach den Entscheidungen um die Sparmassnahmen im Bereich des BLD wurde nochmals in ein anderes Geschäft gewechselt, nämlich zum Geschäft 22.25.11 IV. Nachtrag zum Personalgesetze. Auch hier wurde Eintreten bereits beschlossen und direkt in das Geschäft eingestiegen werden. Ohne Diskussion wurde das Geschäft erledigt. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Nun wurde noch das Geschäft 22.25.12 XV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz behandelt. Auch hier wurde die Spezialdiskussion ohne Worte abgeschlossen. Beantragt wurde die zweite Lesung auf den dritten Sessionstag, so dass die Schlussabstimmung noch in dieser Session getätigt werden kann.

Damit kehrt der Rat mit Massnahme M48 wieder zum Entlastungspaket zurück, wo die Regierung den Teuerungsausgleich der Jahre 2026/2027 aussetzen will. Die Ratsmehrheit lehnte den Antrag zur Streichung dieser Massnahme ab. Finanziell wohl kein grosser Eingriff für die Arbeitnehmenden, aber das Signal ist sicher keine Motivationsspritze.

Erwartungsgemäss ziehen sich die Diskussionen um die einzelnen Massnahmen sehr in die Länge, so dass der Kantonsratspräsident um 17.00 Uhr nach der Massnahme M48 die Diskussionen unterbricht und den zweiten Sessionstag beendet. Morgen, am dritten Sessionstag, wird um 08.30 Uhr das Geschäft mit der Massnahme M49 fortgesetzt. Er wünschte allen eine gute Heimkehr und lud für den morgigen dritten Sessionstag ein.

Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil

Die Mitte: Sessionshöck am 3. Dezember im Hotel Uzwil

Die Mitte Wil-Untertoggenburg lädt am 3. Dezember um 19:30 Uhr ein zum Sessionshöck im Hotel Uzwil. Eine reich befrachtete Session mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket zur Gesundung der kantonalen Finanzen als Schwerpunkte steht an. Sie dauert vom 1. bis zum 4. Dezember, so dass auch noch Inputs von den Teilnehmenden in die Session einfliessen können.
Zum letzten Mal wird auch Monika Scherrer als Kantonsrätin mit dabei sein. Mit ihrem Rücktritt auf Ende der Wintersession am 4.Dezember wird Renaldo Vanzo an ihrer Stelle in den Kantonsrat nachrücken. 

Der erste Sessionstag - 1. Dezember 2025

Mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket 2026-2028 stehen in dieser Session zwei sehr wichtige Finanzthemen an, welche den Kanton in den kommenden Jahren prägen können. Pünktlich um 14.00 Uhr eröffnete Kantonsratspräsident Walter Freund die Wintersession mit diversen Informationen zu den vergangenen Wahlen und weiteren Geschehen. Sicher erwähnenswert der klare 7:3 Sieg des FC Kantonsrat St.Gallen gegen den amtierenden Schweizer Meister FC Kantonsrat Wallis anlässlich des OLMA-Matches.

Mit der Kommissionsbestellungen der vorberatenden Kommissionen für die Wintersession 2025 und der Ersatzwahl in die Finanzkommission der Amtsdauer 2024/2028 in offener Wahl begann der geschäftliche Teil der Wintersession 2025. Philipp Egger, Die Mitte Jonschwil, wurde einstimmig in die wichtige Finanzkommission gewählt. Herzliche Gratulation! 

In das Handelsgericht für die Amtsdauer 2023/2029 mussten zwei Handelsrichterinnen oder Handelsrichter, einer im Bereich Gesundheit/Spitalwesen, einer im Bereich Bankwesen in geheimer Wahl gewählt werden. Im Bereich Gesundheit/Spitalwesen wurde Jasmin Schams, SVP, Oberuzwil, mit 66 Stimmen gewählt, Rolf Sturzenegger SP erreichte lediglich 48 Stimmen und wurde nicht gewählt. Im Bereich Bankwesen wurde Ralf Sutter, Buchs, mit 79 Stimmen klar gewählt

Die Geschäfte Nr. 22.25.02 Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und Nr. 38.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Kantonseitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen wurden in der zweiten Lesung ohne Diskussion zur Schlussabstimmung der Redaktionskommission übergeben. Beide Vorlagen sind unbestritten und werden damit am letzten Sessionstag nochmals Thema sein

In einziger Lesung wird das Geschäft 83.25.01 Berichterstattung 2025 der Vertretung des Kantonsrates in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee- Konferenz (Herbsttagung) diskutiert; Als wichtigstes Thema regen die Parlamentarier rund um den Bodensee ein Einheitsticket für die internationale Bodenseeschifffahrt an. Eine Arbeitsgruppe wurde mit der entsprechenden Planung beauftragt.

Mit dem Geschäft 36.25.01 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz ( siehe Link: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurde in ein Geschäft, welches für Bad Ragaz und die oben liegenden Dörfer sehr wichtig ist. Die Notwendigkeit der Strassensanierung in diesem Bereich ist in der Kommission und auch im Rat unbestritten, und so wurden die knapp 7.5 Mio Franken in erster Lesung klar bestätigt.

Da der Rat im Thema Bau unterwegs ist, wurden unter der Leitung von Kantonsratsvizepräsidentin Andrea Abderhalden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes behandelt. Fahrräder, Flüsterbeläge an Autobahnen, PFAS, Deponien und Umweltdelikte, die Themenvielfalt der sechs Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) war gross, die Zufriedenheit mit den Antworten nicht.

Nach den Interpellationen wurde wieder in die Welt der Gesetzte gewechselt. Diesmal zum Geschäft 22.25.07, VII. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (Wohnsitzpflicht). Die Gesetzesanpassung will, dass hauptamtliche Richter nicht mehr zwingend im Wahlkreis des Gerichtstandortes, jedoch weiter im Kanton St. Gallen wohnen müssen und somit die Suche zur Besetzung dieser Stellen offener wird. Ob die Qualität an den Gerichten damit besser wird, kann offen gelassen werden. Findet sich eine gute Richterin ausserhalb des Wahlkreises, fehlt diese dann einfach dort. Nebenamtliche Richter müssen weiterhin im Wahlkreis wohnen. 

Mit dem Wechsel zu den 5 Interpellationen ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes blieb man auch in diesem Fall beim gleichen Departement wie es im vorangegangenen Gesetz der Fall war. Auch hier waren die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten, dennoch sind die Geschäfte mit der Beantwortung erledigt.

Nun wurde in das erste Geschäft in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes gewechselt. Das Geschäft 22.25.08 XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung; Ein finanziell rechter Brocken für den Kanton St.Gallen. Im Beschrieb der Hauptinhalt des Gesetzesnachtrags; Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative wird neu vom Bundesrecht vorgegeben, welchen Mindestbeitrag die Kantone für die Prämienverbilligung einsetzen müssen. Ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags muss der Kanton St.Gallen zur Einhaltung dieser bundesrechtlichen Vorgabe seinen Kantonsbeitrag deutlich erhöhen. Der Mindestbeitrag beträgt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Bruttokosten der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben, je nachdem wie stark die Prämien die 40 Prozent der einkommensschwächsten Versicherten des betreffenden Kantons belasten. Die zu erwartenden Mehrausgaben im Jahr 2028 dürften sich für den Kanton St.Gallen auf rund 62.6 Mio. Franken belaufen. Die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung zu den für die Prämienverbilligung einzusetzenden Mitteln müssen an die neuen Vorgaben des Bundes rechts angepasst werden. In diesem Sinn wird dieser Nachtrag durch den Rat so in erster Lesung gutgeheissen.

Unter der Führung der Kantonsratsvizepräsidenten blieb man im Departement, und es wurden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes abgearbeitet. Thematisch vom Tierleid bis zur Werbung im Gesundheitswesen war in den 6 Interpellationen (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) alles vorhanden. Auch hier sind die Interpellanten nicht immer zufrieden mit den Antworten.

Mit der Motion 42.25.13 Möglichkeit einer Personalaufwandsteuerung für Gemeinden wurde in die Zuständigkeit des Departementes des Innern gewechselt. Der Rat folgte dem Antrag der Regierung auf Gutheissung sehr deutlich. Damit können (müssen aber nicht) die Gemeinden sobald die entsprechende Gesetzesanpassung gemacht ist, die Personalplanung analog dem Kanton ebenfalls mit einem Globalbudget planen. Vor allem für die Städte und grossen Gemeinden kann dieses System eine Verbesserung der Effizienz in der Personalplanung bringen, und mehr Effizienz bedeutet auch Kosten sparen.

Im Anschluss daran wurden die zwei Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern in kurzer Zeit erledigt. Thematisch finden sie den Inhalt in diesem Link (Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen )

Mit der Motion 42.25.14 Keine Begrenzung des Abzugs für Aus- und Weiterbildungskosten – Standortattraktivität und Weiterbildungsbereitschaft stärken wurde ins Finanzdepartement gewechselt. Obwohl der Kanton St.Gallen mit Steuerabzügen bis zu Fr. 13'000.00 für Auslagen bei der Weiterbildung bereits schweizweit im Spitzenfeld ist, wollten die Motionäre diese Freigabe, welche z.B. Abzüge für eine Weiterbildung irgendwelcher Art von Fr. 50'000.00 in den USA voll abzugsfähig macht. Mit 58 Nein gegen 54 Ja Stimmen folgte die Ratsmehrheit unter dem Lead der Mitte-EVP-Fraktion der Regierung und beschloss Nichteintreten auf die Motion. Damit ist das Geschäft erledigt. Danach wurden noch zwei offene Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes erledigt.

Der Rat blieb mit der Motion 42.25.15 Chancen nutzen: digitale Transformation des Verwaltungsverfahrens in der Erledigung von politischen Vorstössen eben bei diesen Vorstössen. Die Regierung beantragte Gutheissung und auch die Mehrheit des Rates sah die Vorteile der Digitalisierung in diesem Bereich. Die Digitalisierung ist heute einfach auch ein Muss, will man weiterhin effizient und transparent unterwegs sein. Einzig die SVP sah das nicht so. Die Sprecherin der SVP sagte aus, dass es erst in 15 Jahren soweit ist und lehnte daher die Motion ab. Die Motion wurde angenommen, aber eigentlich wäre sie nicht mehr notwendig, da der Motionsauftrag innerhalb der Staatskanzlei bereits in der Arbeit ist und zurzeit die entsprechende Vernehmlassung am Laufen ist.

Danach wurde zum letzten Mal am ersten Sessionstag in die Interpellationen gewechselt.

Fünf Interpellationen im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei, ( Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen ) wurden in Angriff genommen, drei davon erledigt.

Um 18.00 Uhr schloss der Kantonsratspräsident den ersten Sitzungstag, in welchem der Rat sehr effizient unterwegs war. Mit dem besten Wünschen für die Heimreise lud der Präsident die Mitglieder zur morgigen Sitzung ab 08.30 Uhr ein.

Bruno Cozzio
Die Mitte Uzwil

Bruno Cozzio, Kantonsrat Die Mitte, Henau (Gemeinde Uzwil)
Demnächst