Die Entsorgung in der Gemeinde funktioniert. Sie ist eine Verbundaufgabe verschiedener Akteure. Der Zweckverband ZAB sammelt den Kehricht ein und entsorgt ihn in Bazenheid umweltkonform, finanziert über die Sackgebühr. Private wie Schiess in Niederuzwil oder Voser in Henau bieten geschätze Ensorgungsdienstleistungen für die Bevölkerung. Die Gemeinde organisiert Wertstoffsammlungen und die Grünabfuhr, kümmert sich um das dichte Netz öffentlicher Abfallbehälter und um die negativen Folgen des Litterings. Als zusätzliche grosse Brocken bleiben verschiedene Altlastensanierungen an der Gemeinde und damit an den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hängen. Wie alle Gemeinden ist auch Uzwil mit den negativen Folgen der früheren Art der Kehrichtentsorgung konfrontiert. Dazu kommt eine Uzwiler Besonderheit: Die frühe industrielle Produktion hat an vielen Orten in der Gemeinde Altlasten hinterlassen. Uzwil ist davon deutlich stärker betroffen als andere Gemeinden. Wenn die Verursacher dieser Altlasten nicht einwandfrei eruiert werden können – wie etwa im Areal des eingezäunten Spielplatzes Birkenstrasse/Widenweg – bleiben die Sanierungskosten an der Gemeinde hängen.
Kantonaler Zwang
Kaum je werden aus der Bevölkerung Wünsche nach zusätzlichen Entsorgungsangeboten an die Gemeinde getragen. Trotzdem: Im Thema Entsorgung herrscht alles andere als Ruhe. Der Kanton zwingt die Gemeinde, den Bereich Siedlungsabfall ab 1. Januar 2022 als Spezialfinanzierung in ihrer Buchhaltung zu führen. Was technisch und unproblematisch klingt, hat weitreichende Folgen und stellt das bisherige Uzwiler Selbstverständnis auf den Kopf. Die auffälligste Folge: Die Gemeinde darf keine Steuermittel mehr einsetzen, um Komponenten der Entsorgung zu finanzieren. Eine Gebührenfinanzierung muss her. Die Gebühren müssen die Kosten decken. Das öffnet verschiedene Handlungsfelder. Gebühren brauchen eine Rechtsgrundlage. Heisst: Die Gemeinde braucht ein neues Reglement. Und verbunden mit der Gebühr sind die Fragen, wie viel Geld sie generieren muss, wie sie angesetzt wird und damit auch welche Faktoren herangezogen werden, um die Gebühr festzulegen.
Entsorgungskosten
Die Analyse der Gemeinde zeigt: Die Gebühr muss so angesetzt werden, dass sie die jährlichen Kosten der Entsorgung von gut 600‘000 Franken deckt. Dieser Kostenabschätzung liegt der Finanzplan für die nächsten Jahre zu Grunde. Er enthält die Kosten rund um die Entsorgung und damit auch die jährlichen Abschreibungsquoten von Investitionen in Sammelstellen und Unterflurbehälter. Und er enthält auch die Abschreibungsquoten heute bekannter Altlastensanierungen, die aktuell und in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen. Zwischen sieben und acht Millionen Franken dürften sie die Gemeinde kosten. Und natürlich enthält die Finanzplanung die laufenden Kosten für den Betrieb der Sammelstellen und der Grünabfuhr. Entlastend wirken sich die Einnahmen aus, welche die Gemeinde im Bereich der Entsorgung generiert.
Kostenverteilung
Ziel der Gemeinde ist eine Finanzierung, welche die Verursacherinnen und Verursacher der verschiedenen Komponenten der gesamten Entsorgungskosten angemessen an der Finanzierung teilhaben lässt. Und eines der Ziele ist etwa bezogen auf die Grünabfuhr auch, dass die Sammelmengen trotz neuer Finanzierung unverändert hoch bleiben. Weil die Grünabfuhr Basis für die Biogasproduktion und damit wichtiger Aspekt für die Energiewende ist. Und weil die Gemeinde kein System will, das Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hindert, ihr Grüngut an den Strassenrand zu stellen. Zu beliebt und zu akzeptiert ist die Grünabfuhr in der Gemeinde.
Tarifierung
Noch laufen die Detailarbeiten an der Tarifierung. In der Tendenz dürfte die Reise in Richtung einer Entsorgungsgebühr gehen, die abhängig ist von der Fläche und Zone der Parzelle. Dieses Modell einer gewichteten Grundstücksfläche ist aus der Abwasserfinanzierung bekannt und etabliert. Es sorgt dafür, dass alle, die Kosten im Entsorgungswesen verursachen oder verursacht haben, ihren Beitrag leisten. Und es stellt sicher, dass die Grünabfuhr weiterhin ohne separate Gebührenmarken möglich bleibt. Generell sieht die Gemeinde Stand heute parallel zur neuen Gebühr eine Korrektur des Steuerfusses vor.
Nächste Schritte
Der Entwurf eines neuen kommunalen Reglementes ist derzeit beim Kanton zur Vorprüfung. Parallel laufen die Detailarbeiten am Tarif. Dieser wird dann vorab wegen der gesetzlichen Bestimmungen dem Preisüberwacher zu unterbreiten sein. Wenn aufgrund der Ergebnisse dieser externen Beurteilungen die Grundlagen angepasst sind, wird es Vernehmlassungs- und schliesslich rechtliche Auflageverfahren geben. Immer mit dem Ziel, auf den 1. Januar 2022 parat zu sein.