Heutzutage verbrauchen Gebäude in der Schweiz rund 80 Prozent weniger Energie als noch in den 1970erJahren. Dennoch werden auch heute noch rund zwei Drittel der Gebäude mit Heizöl oder Gas beheizt. Sie sind verantwortlich für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund einen Drittel aller CO2-Emissionen. Um einen finanziellen Anreiz zur Senkung des Verbrauchs fossiler Energien und somit auch die CO2-Emissionen zu schaffen, hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Energieagentur St.Gallen ein Energieförderprogramm erarbeitet. Der Gemeinderat hat am 20. September 2021 das Reglement sowie die Vollzugsvorschriften verabschiedet. Die Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer werden bei folgenden Erneuerungen unterstützt:
Ersatz von Fenstern
Der Fensterersatz von bestehenden Bauten wird pauschal mit 2'000 Franken unterstützt. Der U-Wert aller Gläser muss gleich oder kleiner als 0.7 W/(m2K) sein. Der U-Wert zeigt an, wie stark die Verglasung die Wärme durchtreten lässt. Je kleiner der U-Wert, desto stärker isoliert ist das Fenster. Alle Fenster des Objektes innerhalb des Dämmperimeters müssen ersetzt werden. Wenn bereits ein Teil der Fenster ersetzt wurde, dürfen die ersetzten Fenster nicht älter als zehn Jahre sein.
Einsatz von Wärmepumpen
Der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektrowiderstandsheizungen durch elektrische Wärmepumpen wird mit folgenden Pauschalbeiträgen unterstützt: Luft-Wasser-Wärmepumpe 2'000 Franken, Sole-Wasser-Wärmepumpe und Wasser-Wasser-Wärmepumpe je 3'000 Franken. Es werden nur Wärmepumpen-Anlagen gefördert, welche den Förderbedingungen der kantonalen Fördermassnahmen «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen» entsprechen.
Ersatz von Elektroboilern
Der Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler, durch eine thermische Solaranlage oder durch Anschluss an ein erneuerbares Heizsystem wird pauschal mit 1'000 Franken gefördert.
Solarstrombatterien
Die Installation einer Solarstrombatterie zur Speicherung des selbst erzeugten Solarstroms wird mit 2'500 Franken unterstützt. Diese muss eine Speicherkapazität von mindestens 5 kWh aufweisen. Die Förderung ist auf maximal eine Anlage pro Wohneinheit beschränkt.
Weiteres Vorgehen
Gesuche für Förderbeiträge sind in jedem Fall vor Beginn der Ausführung einzureichen. Rückwirkende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Energieagentur St.Gallen, die Gemeinde wird die entsprechenden Verfügungen erlassen und die Auszahlungen vornehmen. Zum Reglement und den Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm kann man sich bis Ende Oktober 2021 vernehmen lassen.