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Uzwil
10.11.2021
11.11.2021 10:00 Uhr

EL/Pflegeheimfinanzierung: Viele Details entscheiden

Gut besuchte Veranstaltung im Clientis Beratungszentrum Uzwil. Bild: pd.
Der Event "Pflegeheimfinanzierung und Ergänzungsleistungen" des Clientis Beratungszentrums hat am Dienstagabend, 9. November 2021, rund 50 Personen nach Uzwil gezogen. Eine rege Diskussion fand statt über die finanziellen Konsequenzen beim Bezug von Ergänzungsleistungen und zu den Richtlinien der Pflegeheimfinanzierung.

Der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsleitung, Patrick Schiegg, begrüsste die Besucherinnen und Besucher, die zahlreich erschienen waren. Die intensive Diskussion während der beiden Referate zeigte, dass bei Weitem nicht alles so klar ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Das Regelwerk ist sehr breit und der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Viel Diskussionsbedarf

Martin Brenner, Geschäftsleiter der Brenner Treuhand AG in Oberuzwil, gab einen Überblick über die Voraussetzungen und Konsequenzen beim Bezug von Ergänzungsleistungen. Wenn die Alters- oder Invalidenrente nicht zum Leben reicht, können Rentnerinnen und Rentner staatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Dazu stellten sich den Besucherinnen und Besuchern etliche Fragen, die Martin Brenner klar und verständlich beantworten konnte. Auch die gesetzlichen Änderungen zu Jahresbeginn wurden diskutiert. So müssen seit 1. Januar 2021 Erben Ergänzungsleistungen von Verstorbenen zurückzahlen, wenn das Erbe CHF 40'000.- übersteigt. Optimierungsmöglichkeiten gäbe es, diese müssten aber rechtzeitig angegangen werden. Dass es kein Patentrezept gibt, schien nach seinen Inputs allen klar. Das Clientis Beratungszentrum könne hier beratend zur Seite stehen, wie Martin Brenner betonte.

Einige Praxisbeispiele

Im zweiten Teil des Abends befasste sich der Leiter des Pflegezentrums Wolfgang in Oberuzwil, Patrick H. Schätti, mit den unterschiedlichen Arten der Pflegeheim-Finanzierung und zeigte unterschiedliche Rechenbeispiele.  Fakt ist: Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen haben einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Staat finanziert. Betreuungs- und Aufenthaltskosten sind variabel und werden vom Bewohner oder der Bewohnerin selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt. Mit diesem Stichwort schloss sich der Kreis zu den Ausführungen von Martin Brenner.

Patrick Schiegg wies in seinen Schlussworten darauf hin, dass für alle Interessenten – egal ob Clientis-Kunde oder nicht – das Clientis Beratungszentrum für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch gerne zur Verfügung stehe. Nach der Verabschiedung im Beratungszentrum verschob sich die Gästeschar ins Hotel Uzwil zum Apéro riche.   

pd.