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Gast-Kommentar
Kanton SG
01.05.2024
03.05.2024 15:12 Uhr

Bruno Cozzio aus dem Kantonsrat: Was lief am letzten Sessionstag?

Kantonsrat Bruno Cozzio kommentiert aus dem Kantonsrat. Bild: zVg. / uzwil24.ch
Vom 29. April bis am 2. Mai trafen sich die Mitglieder des St.Galler Kantonsrats zur Aprilsession 2024. Was beschäftigte Parlament und Regierung und was wurde an diesen vier Tagen entschieden? Kantonsrat Bruno Cozzio aus Uzwil erläuterte tagesaktuell das Wichtigste aus seiner Sicht.

Der vierte Sessionstag - 2. Mai 2024

Pünktlich um 09:00 Uhr begrüsste Kantonsratspräsidentin zum letzten Tag der Legistlatur 202-2024 und der laufenden Aprilsession.
Rasch ging es in die zweiten Lesungen von drei Geschäften, auf die in allen drei Fällen ohne Diskussion eingetreten wurde.

Zum Geschäft 22.23.04, V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde wurde ein Antrag als Auftrag an die Regierung mit folgendem Wortlaut gutgeheissen: Die Regierung wird eingeladen, die Zusammenarbeit in der Spitalplanung mit dem Fürstentum Liechtenstein voranzutreiben und dem Kantonsrat im Rahmen der Rechnung 2024 darüber Bericht zu erstatten. Bereits in der Diskussion der ersten Lesung wurde die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen als sinnvoll erachtet. Dies sieht auch Regierungsrat Bruno Damann so und steht dem Auftrag sehr positiv gegenüber.

Die Geschäfte 22.24.01, lll. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz und 37.23.02, Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft wurden in der zweiten Lesung ohne Wortmeldung durchgewinkt.

Mit zwei Vorstössen wurde in den Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei gewechselt. Die Motion 42.2317, Teilhabe und Inklusion – barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen wurde von den Motionären zurückgezogen, da ihre Forderungen sowieso geplant und teilweise schon in Bearbeitung sind. Der Kanton St.Gallen ist aktiv unterwegs, auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am politischen Prozessen so gut wie möglich zu gestalten.

Das Standesbegehren 41.24.01, Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen wurde von allen Fraktionen und der Regierung gutgeheissen. Deshalb auch kurz die Diskussion und klar, dass bei digitalen Transformationen Standards für alle Kantone gleich sein sollen und man gemeinsam vorgehen muss.

Damit wurde in die zwei als dringlich erklärten Vorstösse gewechselt: eine Interpellation mit Emotion, ein Standesbegehren mit sachlicher Forderung, welche aber durch Ausführungen einzelner Exponenten im Rat auch Emotionen weckte.

Die Interpellation 51.24.28, Studienreise nach Russland: Wem ging die politische Vernunft durch die Lappen wurde von Regierungsrat Beat Tinner begründet. Sachlich der Grund, mehr über die Wolfsjagd zu lernen, sehr unüberlegt der Ort und der Zeitpunkt. Mehr lohnt sich kaum darüber zu berichten.

Mit dem Standesbegehren 41.24.04, Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs, zielt man darauf ab, dass den Menschen die Bezüge für ihr tägliches Leben in Form von Bezahlkarten ausbezahlt wird. Damit will erreicht werden, dass diese Mittel wirklich für das gebraucht wird, wofür sie auch gedacht sind. Innerhalb der Diskussion musste festgestellt werden, dass Ratsmitglieder entweder den Vorstoss nicht gelesen haben oder schlicht den Inhalt nicht verstehen. Schade, dass diese dann doch oder gerade darum das Wort ergreifen. Nun denn, die Mehrheit des Rates sah es wie auch die Regierung als sinnvolle Massnahme gegen den Missbrauch der bezahlten Gelder an, trat auf das Standesbegehren ein und überwies sie mit klarem Mehr als Standesinitiative nach Bern.

Damit wurden sämtliche offenen Vorstösse in dieser Aufräumsession abgearbeitet und für den Rest der Session wechselt die Ratsführung wieder zur Kantonsratspräsidentin.

Insgesamt 10 Geschäfte wurden in der Schlussabstimmung durch den Rat bestätigt und allesamt gutgeheissen.

22.22.23; XIV. Nachtrag zum Polizeigesetz (Bedrohungs-und Risikomanagement und Koordinationsgruppe Gewaltprävention, automatisierter Datenaustausch)
Resultat der Schlussabstimmung; 112 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen

22.22.24; XV. Nachtrag zum Polizeigesetz (Präventive polizeiliche Tätigkeit)
Resultat der Schlussabstimmung; 115 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen

22.23.03; XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
Resultat der Schlussabstimmung; 115 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen

22.22.04; V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde
Resultat der Schlussabstimmung; 97 Ja 16 Nein 1 Enthaltungen
Zu diesem Geschäft ergriff ein Vertreter der SP das Wort. Wie bereits in der Diskussion zum Gesetz möchte die SP die Spitäler im Status quo belassen, also in der Form, in welcher wir mit grössten Problemen im Spitalwesen arbeiten müssen. Die Spitäler müssen sich aber in ihrer Organisation weiter entwickeln können und das sah die Mehrheit des Rates so. Dies wurde auch vom Redner der Mitte mit Nachdruck in grösster Klarheit ausgeführt. Die SP sprach sich trotzdem für ein Nein aus, also stehen bleiben und damit Rückschritt: Der Rest des Rates sprach sich für die Weiterentwicklung der Spitäler im Kanton St.Gallen aus.

23.23.01; ll. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte
Resultat der Schlussabstimmung; 105 Ja 9 Nein 0 Enthaltungen

22.23.05; Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz
Resultat der Schlussabstimmung; 109 Ja 5 Nein 1 Enthaltungen

22.23.06; VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
Resultat der Schlussabstimmung; 114 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen

22.23.07XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)
Resultat der Schlussabstimmung; 73 Ja 36 Nein 0 Enthaltungen
Zu diesem Geschäft wurde von der SP und den Grünen das Ratsreferendum ergriffen, das bedeutet: Werden 40 Stimmen erreicht, muss das Volk in einer Abstimmung über die Erhöhung des Pendlerabzuges entscheiden. Diese Abstimmung im Rat findet unmittelbar nach der Schlussabstimmung zu diesem Geschäft statt. Mit nur 37 Ja stimmen wurde die 40 Ja-Stimmen für ein Ratsreferendum nicht erreicht.

2/222.24.01; III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz
Resultat der Schlussabstimmung; 114 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen

37.23.02; Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft
Resultat der Schlussabstimmung; 113 Ja 1 Nein 1 Enthaltungen

Damit wurden alle Geschäfte der laufenden Session erledigt. Nun ging es in die Verabschiedung von 20 Mitgliedern des Kantonsrates, welche in der kommenden Legislatur nicht mehr dabei sein werden.

Bettina Surber und Christof Hartmann wechseln vom Kantonsrat in die Regierung. Weitere 18 Ratsmitglieder sind nicht mehr dabei. Ich erlaube mir nur die fünf Ratsmitglieder aus unserer Wahlkreis mit Namen zu erwähnen:
Mit Judith Durot, Cornel Egger, Andreas Widmer, Karl Schweizer und Daniel Baumgarten werden fünf bekannte Persönlichkeiten aus unserem Wahlkreis nicht mehr im Rat zu hören sein. Ich bedanke mich bei ihnen allen für ihre grosse Arbeit, teilweise über sehr viele Jahre für die Menschen insbesondere aus unserem Wahlkreis. Schön, euch alle da und dort wieder treffen zu dürfen.

Mit gewohnt markigen Worten lässt Kantonsratspräsidentin Andrea Schöb die Session ausklingen und lädt zum Kehrausapero in den Pfalzkeller.

Die Session und die Legislatur 2020-2024 ist damit um 10:53 Uhr beendet.

Der dritte Sessionstag - 1. Mai 2024

Um 09:00 Uhr begrüsste Kantonsratspräsidentin Andrea Schöb die Ratsmitglieder und informierte über die laufenden Standesbegehren in Bern, welche zur Zeit in verschiedenen Kommissionen der beiden nationalen Räte in der Diskussion sind. Auch wurde über den gestern Abend erstmals durchgeführten Polit-Poker von Rat und Regierung informiert, welcher von Regierungsrat und Finanzminister Marc Mächler gewonnen wurde. Ganz offensichtlich weiss unser Finanzminister mit Zahlen und Geld in jeder Situation umzugehen.
Dann wurde zügig in die ersten Geschäfte eingetreten, alles Berichterstattungen aus verschiedenen Bereichen.

Die Berichterstattung der Redaktionskommission, Geschäft Nr. 82.24.06 behandelt im Schwerpunkt die Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen. Kommissionspräsidentin Lucia Krempl (Die Mitte) informierte, dass dies in den neuen Erlassen gut funktioniert, aber im Bezug zu bereits bestehenden Erlassen und Gesetzen noch einiges aufzuarbeiten ist. Der Bericht wurde ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Danach wurde in die Rechtspflegekommission gewechselt und Kantonsrat Martin Stöckling (FDP) informierte über den Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte über das Jahr 2023, Geschäft Nr. 32.24.02 und zur allgemeinen Berichterstattung der Rechtspflegekommission, Geschäft Nr. 82.24.02. Auf beide Berichte wurde eingetreten. Angespannt ist die Lage bei den Gerichten. Die steigende Fülle der zu behandelten Fälle bringt das Gericht an die Belastungsgrenze und es müssen Massnahmen bezüglich einer Aufstockung der Gerichte ins Auge gefasst werden. Die Spezialdiskussion ergab des weiteren keine Voten und so wurde der Bericht ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Anders bei der Berichterstattung 2024 der Rechtspflegekommission. Hier wurde die Wohnsitzpflicht der Richter thematisiert. Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter sollen im Kanton St.Gallen wohnen und richten, Kreisrichterinnen und Kreisrichter in den einzelnen Gerichtskreisen wohnen und richten. So ist es heute und der Auftrag, dies zu ändern, war in der Diskussion sehr umstritten. Steht dann ein Wettkampf der Gerichtskreise um Kreisrichterinnen und Kreisrichter, aber auch bei den Laienrichterinnen an. Etwas speziell. Die Befürworter argumentieren mit der Qualität, aber diese Qualität würde dann im Wohngerichtskreis fehlen. Schlussendlich wurde der Antrag vom Kantonsrat mit 81 Ja gegen 34 Nein überraschend klar angenommen.

Das Standesbegehren 41.24.03 will das Verzichten auf die schriftliche Begründung von Urteilen ermöglichen. Die Regierung sprach sich für Gutheissung im geänderten Wortlaut aus, in welchem sie sogar noch etwas weiter gehen will als das Standesbegehren, indem sie den Verzicht unabhängig vom Strafmass ermöglichen will. Dies wurde mit einen dritten Wortlaut ergänzt, welcher eine Prüfung vor der Begründung ohne schriftlichen Wortlaut verlangt. Diese dritte Variante wurde schlussendlich als die praktikabelste Lösung gesehen und sie wurde vom Rat mit 110 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen und wird nun als Standesinitiative nach Bern gesendet.

Das Geschäft 40.24.01, Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger befasst sich mit Kinder und Jugendlichen, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrem zu Hause wohnen können, also fremdplatziert werden müssen. Hier fehlen - wie die Prüfung der Gesetze ergab - verschiedene Grundlagen. Deshalb schlägt die Kommission folgenden Auftrag an die Regierung vor: Die Regierung wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung, Zuständigkeiten und Aufgabenteilung betreffend der Fremdunterbringung von Minderjährigen umfassend zu überarbeiten und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Der Rat folgte der vorberatenden Kommission und hiess den Auftrag ohne Gegenstimme sehr klar gut, so dass nun die Regierung in der Pflicht ist, die gesetzlichen Grundlagen auf den heutigen Stand zu bringen. Wichtig - und das wurde vor allem beim Votum von Mitte-Sprecher Josef Sennhauser, Rossrüti, spürbar - soll das Wohl der Kinder im Zentrum aller Bemühungen stehen.

Mit der Motion 42.23.10, En Kulturprozent im ordentlichen Staatshaushalt bleibt der Rat im Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern. Diese Motion will den Kanton St.Gallen dazu verpflichten, mindestens 1% des Staathaushaltes ohne Lotteriefonds für die Kultur einzusetzen. Heute sind es gemäss Information der Regierung inklusive Lotteriefond 0.85%. Die Regierung möchte keine feste Quoten festlegen, auch da auf diese Weise für andere Bereiche Begehrlichkeiten entstehen und ins Uferlose steigen würden. Der Rat folgte grossmehrheitlich den Argumenten der Regierung und lehnte die Motion ab.

Das Postulat 43.24.01, Die verbotenen Kinder der Saisonniers – St.Galler Aufarbeitung eines düsteren Kapitels der Schweizer Migrationspolitik. Die Aussage der Postulanten ist klar, sie möchten die Aufarbeitung im Kanton und auch eine Entschuldigung des Kantons für die wenig rühmliche Art des Umganges mit Menschen. Die Regierung sieht die Problematik, sprach sich aber aus folgenden Schlussfolgerungen für Nichteintreten aus. Das Saisonnier Statut war eine gesetzliche Grundlage für die gesamte Schweiz. Die Aufarbeitung dieses Kapitels der Schweizer Migrationsgeschichte müsste folglich auf Bundesebene erfolgen. Mit Blick auf die zuerst nötigen gesamtschweizerischen Bemühungen um Aufarbeitung und den Umstand, dass ein Postulatsbericht für eine kantonale historische Aufarbeitung kein zweckmässiges Format darstellt, folgte der Rat den Argumenten der Regierung und sprach sich mit 37 Ja gegen 76 Nein Stimmen gegen das Eintreten aus.

Nach der Mittagspause wurde in den Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes gewechselt.

Das amtliche Schätzungswesen ist in verschiedenen Bereichen gesetzlich nicht mehr aktuell. Deshalb möchten die bürgerlichen Fraktionen mit der Motion 42.23.02, Teilrevision des amtlichen Schätzungswesen dieses wieder auf den aktuellen Stand bringen. Die Regierung spricht sich dagegen aus, weil sie eine Lösung über die Anpassung innerhalb der Verordnungen zum Gesetz vorschlägt. Das wäre ein Weg, der wesentlich kürzer als eine Revision des Gesetzes ist. Die Motionäre können sich mit diesem Weg einverstanden erklären. Der Rat ist auf das rote Blatt, sprich den Vorschlag der Regierung, eingeschwenkt und hat die Motion dementsprechend zurückgewiesen.

Die Motion 42.24.04, Vision SG 2030: Steuerbelastung senken, Ressourcenkraft stärken! Der Titel zeigt die Zielrichtung dieser Motion klar voraus, schlicht und einfach Steuern senken. Ob das wirklich visionär ist, stelle ich persönlich sehr in Frage. Natürlich bin ich auch für Steuersenkungen, wenn es machbar ist, aber eine Vision ist das für mich nicht. Nun denn, die Regierung sieht es gleich wie ich es sehe und sprach sich gegen das Eintreten aus. Die Mehrheit des Rates sprach sich aber trotzdem für die Motion aus, was die Regierung verpflichtet, Vergleiche mit anderen Kantonen in Bezug auf Gruppen von Steuerzahlenden zu machen und dann Vorschläge zu Steueranpassungen vorzuschlagen.

Mit der abgeschlossenen Motion beendet die Kantonsratspräsidentin die Geschäfte für den heutigen dritten Sessionstag und wechselt zur Würdigung der zwei zurücktretenden Regierungsräte. Stefan Kölliker tritt nach 16 Jahren als Bildungschef des Kantons und Regierungsrat Fredy Fässler, nach 20 Jahren Kantonsrat und 12 Jahren als Leiter des Sicherheits- und Justizdepartement zurück. Ich verzichte auf die detaillierte Ausführung der Leistungen der beiden verdienten Regierungsräte, aber mit Sicherheit darf gesagt werden, dass bei einer Verabschiedung immer sehr Milde geurteilt wird. Ich finde das auch richtig, schliesslich macht es mehr Sinn das Leben im Positiven zu denken und gestalten als im Negativen. Die verdientermassen sehr würdevolle Verabschiedung im Kantonsratssaal wurde durch die wunderschöne musikalische Darbietung von Vivienne Kölliker, Tochter des scheidenden Regierungspräsidenten, bereichert. Beide Regierungsräte verabschiedeten sich mit ihren sehr persönlichen Worten vom Rat und der Regierung und es darf einfach festgehalten werden, beide abtretenden Regierungsräte setzten sich in ihrer langen Regierungstätigkeit immer voll und ganz für die Menschen im Kanton St.Gallen ein. Dafür zollt beiden von uns allen ein grosses und herzliches Danke.

Fredy Fässler musste sich bereits seit Anfang Jahr aus gesundheitlichen Gründen aus der Regierung zurückziehen, Stefan Kölliker wird sein Amt auf den 1. Juni seiner Nachfolge übergeben. Die Regierung wird die neue Amtsverteilung im Verlaufe des Monats Mai bestimmen und entsprechend informieren.

Kurz nach 15:00 Uhr schliesst die Kantonsratspräsidentin die heutige Ratssitzung. Der Kantonsrat trifft sich morgen Donnerstag zum letzten Tag nicht nur der April-Session, sondern der gesamten Legislatur 2020-2024.

Der zweite Sessionstag - 30. April 2024

Pünktlich um 08:30 Uhr eröffnete die Kantonsratspräsidentin den zweiten Sessionstag und übergab zur Diskussion der Dringlichkeit von zwei Vorstössen an die Vizepräsidentin.

Unbestritten von Rat und Regierung wurden beide Vorstösse als dringlich erklärt. Es sind dies das Standesbegehren 41.24.04, Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs und die Interpellation 51.24.28, Studienreise nach Russland: wem ging die politische Vernunft durch die Lappen. Damit werden beide Vorstösse am Donnerstag im Rat traktandiert.

Mit dem Geschäft 22.04.01, lll. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz kommt ein Geschäft zur Diskussion, welches als Kommissionssitzung mit einer Dauer von etwa 20 Minuten als die kürzeste Kommission aller Zeiten des Kantonsrates St.Gallen in die Geschichte eingeht. Im Geschäft ging es schlicht darum, ob auch in einem Badi Restaurant Alkohol (Bier/Wein usw.) ausgeschenkt werden darf. Dies war unbestritten und so wurde das Geschäft auch im Rat in kürzester Zeit erledigt.

Mit dem Postulat 43.24.02, Arbeit muss sich lohnen – Fehlanreize jetzt korrigieren wird ein Bericht zu möglichen Einkommensverzicht und deren Folgen verlangt. Dies zum Beispiel zum Bezug von staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligung oder Finanzierungsbeiträgen. Die Regierung sieht die Wichtigkeit dieser Problematik und bestätigt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. Sie möchte den Schwerpunkt mehr auf den Fokus auf das Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente und die damit verbundenen Anreizwirkungen legen und so einen gesamtheitlichen Bericht vorlegen. Diesem Vorschlag folgte die Mehrheit des Rates, trat auf das Postulat ein und hiess das Postulat im geänderten Wortlaut der Regierung mit 104 ja gegen 5 nein Stimmen gut.

Danach wurde für heute zum ersten Mal in die Erledigung von Interpellationen gewechselt, dieses Mal im Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes, wo insgesamt 14 Interpellation anstanden. Auch im VD ist die Themenvielfalt sehr gross. Fischbesatz, öffentlicher Verkehr, Katzen chippen, Leerwohnungen, Wasserversorgungssicherheit, Inländervorrang, neuartige Mobilitätsangebote als ein paar Stichworte dazu. Stark das Votum von Regierungsrat Beat Tinner für sein Personal, in diesem Fall die Jagdaufseher. Des Nachts bei Wind und Wetter auf Wolfsjagd im Weisstannental, am Tag die normalen Tagesgeschäfte erledigen. Er stellt dem Rat zurecht die Frage, weshalb nicht einmal so ein Einsatz gewürdigt werde, statt nur immer Kritik entgegennehmen zu müssen. Gerne auch heute nochmals der entsprechende Link zu den Interpellation zur Einlesung falls gewünscht. Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen (sg.ch) Erfreulich zügig konnten die Interpellationen erledigt werden, so dass ins nächste Geschäft gewechselt wurde.

Nun wohl zum Hauptgeschäft dieser Session. V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde, Nr. 22.23.04 und ll. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte. In diesen Gesetzen soll der Wille des Volkes, welches sich in der damaligen Abstimmung für Reduzierung auf vier Spitalstandorte und in den restlichen Regionen für Gesundheits- und oder Notfallzentren aussprach, vollzogen werden. Die vier bestehenden Spitalverbunde sollen in einen einzigen kantonalen Verbund mit einer Führung zusammengezogen werden. Dies war im Rat unbestritten, wird doch so beim Kopf angesetzt und die Führungsstruktur klar und die Wege kürzer. Umstritten, und dies vor allem im Bezug zum Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) Wattwil, dann die Diskussionen dazu. Wattwil möchte ihr GNZ wieder vermehrt mit stationären Aufenthalten stärken. Dies sehen aber die Mehrheit des Rates und auch die Fachleute des Kantons nicht so. Qualität im Gesundheitswesen hat auch mit der Fallzahl zu tun, und die würde in Wattwil nie eine vernünftige Zahl erreichen. Das Toggenburg bekommt eine gute Notfallversorgung und die Verträge mit dem GNZ Wattwil sind klar, und damit ist ein kurzstationärer Aufenthalt von maximal zwei Nächten möglich. Verschiedene Vorstösse dazu wurden alle abgelehnt und im Sinne der Regierung und damit auch des Volkes entschieden.

Der Verwaltungsrat und damit auch die Spitäler brauchen mehr Freiheit in den Entscheidungen zur Führung und Ausrichtung der Spitäler. Nur so können die Spitäler konkurrenzfähig sein. Deshalb ist der erste Schritt die Umwandlung in öffentlich-rechtliche Unternehmen der richtig Weg. Später können sie eine Aktiengesellschaft wie es die Kommissionsmotion will überführt werden. Die Kommissionsmotion 42.24.05 mit folgendem Wortlaut; «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat bis ins Jahr 2030 Botschaft und Entwurf vorzulegen, um den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund von der Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons St.Gallen in je eine Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. des Obligationenrechts zu überführen» wird erst in einer späteren Session diskutiert, scheint aber im Rat und bei der Regierung wohl eher Zustimmung zu finden.

Im Verlauf des Geschäftes kamen verschiedene Anträge zu den kurzstationären Aufenthalten in GNZ im Bezug zu Wattwil, zu den Spitalstandorten und zur Wahl des Verwaltungsrates zur Diskussion und Abstimmung. Diese wurden bis auf die Wahl der Verwaltungsräte des Spitalverbundes, welche auch weiterhin durch den Kantonsrat bestätigt werden sollen, alle klar abgelehnt.

Zu bemerken ist die Tatsache, dass die SP sich gegen Eintreten auf das Gesetz stemmte und damit der Entwicklung der St.Galler Spitäler in diesem Sinn nicht unterstützte, lasse ich ohne Kommentar stehen. Die Mehrheit des Rates war für das Eintreten und hat damit dem Willen des St.Galler Volke Folge geleistet. Die St.Galler Spitäler bekommen damit eine gute Basis für die Zukunft.

Damit wechselt der Rat nach dem Mittagessen zur Motion 42.24.01, Hundesteuerbefreiung für Schutz- und Rettungshunde und bleibt wie bei den Spitälern in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes. Die Motionäre wollen damit die Hunde aus Schutz und Rettung analog der Blinden- und Behindertenhunde von der Steuer befreien. Diese Hunde haben einen direkten Bezug zu den Menschen, die im täglichen Leben auf sie angewiesen sind. Dies trifft für Rettungshunde nicht zu und deshalb spricht sich Regierung mit ihrem Antrag zum Nichteintreten dagegen aus. Die Mehrheit des Rates folgte dem Antrag der Regierung und damit wurde nicht auf die Motion eingetreten.

Die Forschung, die Spitalplanung einmal mehr, die Entlöhnung für die Pflege von Angehörigen, durchaus wichtig und die Covid-Impfeinträge waren die Themen der vier Interpellationen in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes. Teilweise ohne Rückmeldung der Interpellanten wurden sie zügig erledigt.

In der Zuständigkeit des Sicherheits- und Justizdepartementes (SJD) standen ein Standesbegehren, zwei Motionen und vier Interpellationen an.

Mit dem Standesbegehren 41.24.02, Missbrauchsbekämpfung durch die Aufhebung des Status S für Asylsuchende aus der Ukraine. Das Standesbegehren stellt sich nicht gegen den Schutzstatus S im Prinzip, und auch nicht gegen die Flüchtlinge aus der Ukraine. Sondern gegen den Missbrauch dieses Schutzstautus S durch Dritte. Deshalb soll der Kanton St.Gallen in Bern vorstellig werden, den Schutzstatus S für Ukraineflüchtlinge aufzuheben und dafür die Asylverfahren für Menschen aus der Ukraine wie für solche Situationen vorgesehen im vereinfachten Verfahren massiv zu beschleunigen. Die Regierung spricht sich dagegen aus und möchte im gleichen Verfahren bleiben. Die Mehrheit des Rates folgte dem Sinn des Standesbegehrens, trat darauf ein und überwies sie damit nach Bern.

Wenig spektakulär, aber für die Verwaltungsrechtspflege sehr wichtig die Motionen 42.23.19, Formularpflicht hilft gegen missbräuchliche Mietzinserhöhung und die Motion 42.23.21, Totalrevision des Gesetztes über die Verwaltungsrechtspflege. Auf die Motion zur Mietzinserhöhung wurde, obwohl lange in einer Art eintreten von den Befürwortern gesprochen wurde, nicht eingetreten. Auf die Totalrevision des veralteten Gesetztes über die Verwaltungsrechtspflege mit wesentlich kürzerer Diskussion hingegen schon. Dies entsprach auch den Anträgen der Regierung und fand im Rat entsprechend Anklang.

Nun standen für den restlichen Sessionsnachmittag noch vier Interpellationen aus dem SJD mit folgenden Schwerpunkten an; Fussgängerstreifen, Sicherheit im Langsam-Verkehr, Flüchtlingsunterkünfte und Administrativhaft für abgewiesene kriminelle Asylbewerber. Auch heute ist zu spüren, die Wahlen sind vorbei und die Voten zu den Interpellationen sympathisch kurz.

Damit war die Parlamentsarbeit für den zweiten Sessionstag früher als erwartet beendet und die Kantonsratspräsidentin konnte mit den besten Grüssen zur gesunden Heimkehr in die jeweiligen Regionen und Orte über den ganzen Kanton verteilt um 16.00 Uhr den heutigen zweiten Sessionstag schliessen.

Der erste Sessiontag - 29. April 2024

Nachdem am Morgen die einzelnen Fraktionen separat getagt und die Geschäfte vorbesprochen hatten, eröffnete Kantonsratspräsidentin Andrea Schöb pünktlich um 14:00 Uhr die Aprilsession 2024, welche auch Aufräumsession genannt wird.
Nach einem kurzen politischen Rückblick zur kantonalen Politik mit dem Schwerpunkt der kantonalen Wahlen wurde zügig mit dem ersten Geschäft begonnen. Die Wahlzettel zur Wahl der neuen Regierungspräsidentin oder des neuen Regierungspräsidenten wurden ausgeteilt. Turnusgemäss wurde die Wiler Regierungsrätin Susanne Hartmann vom Gesamtregierungsrat vorgeschlagen und vom Kantonsrat mit 90 Stimmen auch klar gewählt. Herzliche Gratulation an Regierungsrätin Susanne Hartmann, welche nun zum ersten Mal der Regierung des Kantons St.Gallen vorstehen wird.
Nachdem die zweiten Lesungen von sechs Gesetzesvorlagen ohne Diskussion durchgearbeitet wurden, wechselte der Rat in die Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Stawiko). Die vielfältige Prüfungsarbeit der Kommission wurde offensichtlich und der Schwerpunkt richtete sich rasch auf die schlechte Auskunftsbereitschaft zur Eigentümerstrategie der SAK. So verweigerte sich der CEO der SAK dem Gespräch mit der Stawiko. Dies wurde nicht akzeptiert und so wurde zu diesem sowie noch zum Onlinehandel zwei Aufträge beantragt, welche wie folgt lauteten:

a) den Kantonsrat über die Beteiligungsstrategie des Kantons St.Gallen betreffend die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) und über die Anpassung der Eigentümerstrategie des Kantons betreffend die SAK in einem separaten Bericht zu informieren;

b) zu prüfen, ob und wie die verdeckte Ermittlung im Onlinehandel für den Lebensmittelbereich ermöglicht werden kann, dem Kantonsrat über die Ergebnisse der Prüfung Bericht zu erstatten und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen.

Vor allem in Bezug zur SAK konnte man das Unverständnis zum Auskunftsverhalten der SAK im Rat spüren und so wurden dann beide Anträge ohne Gegenstimme klar angenommen.

Des Weiteren war zum Bericht der Stawiko auch der ÖV Thema, vor allem die internationalen Verbindungen ins Vorarlberg bis nach München und ins Fürstentum Liechtenstein. Hier werden ab Dezember 2024 spürbare Verbesserungen im Bahn und Busverkehr eingeführt, welche im Schwerpunkt den Regionalverkehr betreffen.

Das Geschäft 37.23.02, Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft führte den Rat ins Toggenburg, wo dieser Steinbruch als Rohstofflieferant im Baugewerbe eine wichtige Funktion hat. Dass der Betrieb in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, sahen alle im Rat als richtig an. Hier teilte sich dann aber der Rat in zwei Lager. Während die eine Seiter klar für eine Aktiengesellschaft auch mit oder sogar ausschliesslich privaten Eigentümern war, sahen dies andere Mitglieder des Rates nicht so. Auch mit der Begründung, dass diese Steinvorräte speziell wertvoller Steinsorten für alle Bezug bar bleiben müssen und die Allgemeinheit durchaus von ihnen profitieren darf. Schlussendlich stimmte der Rat der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit 58 Ja zu 57 Nein im Wortlaut der Mitte-EVP-Fraktion zu, womit ein möglicher Verkauf nur mit Zustimmung des Kantonsrates möglich ist.

Nach diesen ersten beiden Geschäften wendete sich der Rat ein erstes Mal unter der Leitung der Kantonsrats-Vizepräsidentin Barbara Dürr den Vorstössen zu, welche ja alle in dieser Aufräumsession erledigt werden sollen. Als erstes wurden die Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes behandelt. Insgesamt wurden acht Interpellationen erledigt und da keine direkt unsere Region betrifft, erwähne ich sie nicht im Einzelnen. Die gesammelten Interpellationen aller Departemente können mit folgendem Link im Ratsinformationssystem abgerufen werden Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen (sg.ch) 

Mit der Motion 42.23.18, Musikschulen im Kanton St.Gallen wurde in Bildungsdepartement gewechselt. Die Motionäre wollen mit dieser Motion ein eigenständiges Musikschulgesetz schaffen, dies obwohl die Musikbeschulung mit der jetzigen gesetzlichen Grundlage bestens funktioniert. Die Regierung kann nachvollziehen, dass es ein Gesetz braucht und schlägt deshalb vor, dies im Zusammenhang mit der Totalrevision des Volkschulgesetztes in Angriff zu nehmen. Der Rat folgte den Argumenten der Motionäre und der Regierung zur Schaffung des Gesetzes, trat auf die Motion ein und hiess sie mit 66 Ja zu 38 Nein gut.

Nach der Motion wurden vier Interpellationen im Zuständigkeitsbereich des Bildungsdepartementes erledigt. Auch diese vier Interpellationen haben keinen direkten Bezug zu unserer Region und ich verzichte damit auf die genaue Erläuterung zu den Inhalten.

Aus den zwei Interpellationen aus dem Finanzdepartement darf die Interpellation 51.24.13, Netz-Basisinfrastruktur, wie sicher ist der Kanton St.Gallen erwähnt werden. St.Gallen benutzt in den öffentlichen Netzen keine chinesischen Produkte und wo sie noch vereinzelt sind, werden sie bis 2025 ausgebaut. Durchaus ein Entscheid, der die heutige Zeit sensibel wiedergibt.

Ganz offensichtlich ist, die Wahlen sind vorbei und die Voten werden bis auf wenige Ausnahmen wieder sympathisch kurz und der Ratsbetrieb erschien heute richtig effizient. So konnten auch noch die neun Interpellationen aus dem Zuständigkeit des Departementes des Innern abgearbeitet werden. Lotteriefonds, Medikamentenabgabe, Fachkräftemangel, Gemeindeaufsicht, Armutsbekämpfung, die Themen vielfältig und nicht auf Regionen bezogen. Deshalb verweise ich auch hier auf den obenstehenden Link zu den Interpellationen im Ratssystem.

Um 17:50 Uhr beendete die Ratspräsidenten den ersten Sessionstag der viertägigen Aufräumsession der Legislatur 2020 bis 2024 mit besten Wünschen zur Heimkehr und der Einladung zum morgigen zweiten Sitzungstag.

 

Bruno Cozzio, Kantonsrat Die Mitte, Henau (Gemeinde Uzwil)
Demnächst