Im Baureglement wurde in den Arbeitszonen im Gebiet entlang der St.Gallerstrasse und der Herbergstrasse eine Nutzungsbeschränkung für Verkaufsflächen auf 200 m2 vorgesehen. Mit dieser Nutzungsbeschränkung sollte vermieden werden, dass in diesen Arbeitszonen grössere Verkaufsflächen entstehen, die einerseits die heutige Strasseninfrastruktur zusätzlich belasten und andererseits die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit Arbeitsplätzen verhindern.
Gegen diese Nutzungsbeschränkung sind zehn Einsprachen von direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümern eingegangen. Aufgrund dessen entschied der Gemeinderat auf die Nutzungsbeschränkung zu verzichten und den entsprechenden Absatz im Baureglement ersatzlos zu streichen.
Angepasste Regelbaumasse
Die Gebäudebreiten in den Wohnzonen W10 sollen auf 14 m und in der W14.5 sowie der Wohn- und Gewerbezone WG14.5 auf 16 m erhöht werden. Zudem passte der Gemeinderat die Regelung betreffend des Grenzabstands für unterirdische Gebäude und Gebäudeteile und den Bruchteil für Fassadenabschnitte beziehungsweise Dachaufbauten an. Künftig soll auf einem Gebäude eine Dachgaube mit einer Länge von
der Hälfte der Fassadenlänge erstellt werden können.
Drittes Mitwirkungsverfahren
Diese Änderungen haben Konsequenzen für die Bebauungsstruktur im Gemeindegebiet. Deshalb unterbreitet der Gemeinderat diese Änderungen der Bevölkerung nochmals zur Mitwirkung. Die Mitwirkungsfrist dauert von 17. Mai 2024 bis 17. Juni 2024. Die Unterlagen sind auf www.mitwirken-zuzwil.ch aufgeschaltet. Anschliessend werden die Anpassungen im Zonenplan und Baureglement nochmals öffentlich aufgelegt.