Der Schul- und der Gemeinderat verabschiedeten am 22. Mai 2024 gemeinsam die neue Schulordnung. Diese basiert grundsätzlich auf der heutigen Schulordnung, verteilt jedoch die Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der für den Schulbetrieb verantwortlichen Personen neu. So wird das Schulpräsidium anstelle des heutigen Schulrates die Verantwortung für die Schule tragen und für alle Massnahmen zuständig sein, deren Anordnung nicht anderen Organen übertragen ist. Darunter fallen unter anderem die Wahl der Lehrpersonen, der Mitarbeitenden der TAGIZ oder des Hausdienstes.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung beobachtet die Entwicklung in der Gesellschaft und im Bildungswesen. Sie berät das Schulpräsidium, damit die Primarschule ihren Auftrag zeitgemäss erfüllen kann. Dazu gehören die Vorberatung des Budgets, die Vorbereitung von Prognosen über die Schülerzahlen oder die Koordination des Schulbetriebs und der Tagesstrukturen. Zudem wird sie Entscheide im Rahmen des Sonderpädagogikkonzepts fällen. Der Geschäftsleitung gehören gemäss geänderter Gemeindeordnung das Schulpräsidium, die Schulleitung, die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen und die Leiterin oder der Leiter der Schulverwaltung sowie eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung aus ihrer Mitte an.
Schulleitung
Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule zuständig. Dazu gehören die Klassenzuteilungen, Stundenpläne, Absenzen- und Urlaubsregelungen von Schülerinnen und Schülern oder Entscheide im Rahmen der Disziplinarordnung. Ausserdem kann das Schulpräsidium einige Weisungs- und Entscheidungskompetenzen, die die Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler betreffen, an die Schulleitung übertragen.
Leitung der Tagesstrukturen
Die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen ist für die operative Führung der schulergänzenden Betreuung zuständig. Dafür werden in der Schulordnung die Verantwortlichkeiten definiert, damit die Leitung den TAGIZ-Betrieb aufrechterhalten kann.
Weitere Bestimmungen
Die Schulordnung regelt auch die Aufgaben der Schulverwaltung und des Hausdienstes sowie die Festlegung der Ferien, schulfreien Tage und besonderen Veranstaltungen. Ebenfalls definiert sie die Rechte der Erziehungsberechtigten.
Vernehmlassungsverfahren
Die neue Schulordnung enthält die Ausführungsbestimmungen der geänderten Gemeindeordnung und ist dementsprechend ein Erlass mit rechtlichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Deshalb unterbreitet der Gemeinderat die Schulordnung der Bevölkerung zur Vernehmlassung. Gleichzeitig wird die Schulordnung dem Rechtsdienst des Bildungsdepartements zur Vorprüfung eingereicht. Die Vernehmlassungsfrist
dauert von 31. Mai bis 30. Juni 2024.
Die Schulordnung ist unter www.mitwirken-zuzwil.ch und www.zuzwil.ch aufgeschaltet. Im Herbst soll die neue Schulordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden.